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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse
Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
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, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!
Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht
auf freie Meinungsäußerung,
zu jedem Namen und jeder Person
und geschaffennen Fakten
und Tatsachen gebrauch,
daß mir durch den Artikel 5
des Grundgesetztes garantiert wird!!!!
Hiermit distaniere ich mich
von Nachstellung(§238STGB).
und allen anderen,
insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten,
Einfällen und Ideen,
auf die, die Leute kommen,
die nichts anderes im Sinne haben,
als mir die freie Meinungsäußerung,
in Form dieser Tatsachenberichte,
hier im Internet zu sabotieren!!!
Wer derartige Fakten
und Tatsachen schafft,
handelt nicht in meinem Sinne!
Ich habe hier viel mehr zu fürchten,
daß man mir hier ganz gezielt
und auf diesem Wege,
damit es nicht
zur Wahrheitsfindung kommt,
die Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
im Zuge meines Rechts
auf freie Meinungsäußerung,
sabotieren, verhindern
und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten
beim Namen genannt!
Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Es findet keine Bereicherung statt,
am Nennen des Namens der Person,
oder dem Veröffentlichen
von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden
Fakten und Tatsachen,
in der Öffentlichkeit,
ausserhalb der Intims-
und Privatsphäre,
dem persönlichem Lebens-
und Geheimbereich der Person,
wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern,
Radiosendern und Zeitungen
der Fall ist,
die aus diesem Grunde
die Namen durch die Redaktion ändern,
die Filme und Fotos verpixeln müssen!
Als private Person,
die sich nicht bereichert,
sondern von ihrem Recht
auf freie Meinungsäußerung
gebrauch macht
braucht man das nicht!
Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Es fnden keine Offenlegungen
aus dem persönlichem Lebens-
und Geheimbereich,
der Intims-
und Privatsphäre,
der Person statt
und die Information
wird auch nicht
auf illegalem Wege beschafft
und aufgegriffen, verwertet und verwendet!
Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!!
Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden!
Als private Person, im privaten Interesse,
greife ich in den Tatsachenberichten,
zur Wahrung meiner Interessen,
im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts
auf freie Meinungsäußerung,
Informationen auf,
Fakten, Tatsachen, Namen und Personen,
die relvant sind zum Zeitgeschehen,
die datenschutzrechtlich einwandfrei,
verwert- und verwendbar sind,
da ich die Informationen weder
als Gewerbebetreibender,
noch als kommerzieller Datenverarbeiter,
erfaßt habe!
Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!
"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)
dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/
Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat,
sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen,
da ich nicht weiß,
wie lange es dauern wird,
bis man mir diesen Account wieder sperren wird.
Montag, 29. April 2019
Sonntag, 28. April 2019
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Samstag, 27. April 2019
Die Notwendigkeit einer Gesprächsaufzeichnung, im Zuge einer Erstberatung, finanziert durch einen Beratungskostenhilfeschein, bei einem Anwalt, um sich gegen Erpressung, Nötigung, Betrug, Parteiverrat, usw. ab zu sichern.
Da man ja nur einmal
einen Beratungskostenhilfeschein
für eine Sache bekommt,...
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Hier ein konkretes Parxisbeispiel:
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Hier ein konkretes Parxisbeispiel:
Klarstellung und Statement, zum Thema: Anwaltschaftliche Vertretung, im Zuge der Erbschaftsstreitigkeit
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Donnerstag, 25. April 2019
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Dienstag, 23. April 2019
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Montag, 22. April 2019
Angriff auf das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Chancengleichheit! DGB-Forderung: Steuermilliarden für Weiterbildung nicht für ALG2-Regelsatzempfänger und Langzeitarbeitslose, sondern für die, die schon Arbeit haben und in Kurzarbeit sind!!!
Die einzigste Chance
die der
arbeitslose Bürger hat
aus dem Teufelskreislauf:
"Keine Qualifikation
= keine Arbeit,
keine Arbeit
= keine Qualifikation!",
aus zu brechen
ist die Qualifikation
und Weiterbildung,
die ihm
durch die
Gesetzeslage unabwendbar
und unabdingbar
zugesichert werden muß!!!
Diese Forderung
des DGB
die der
arbeitslose Bürger hat
aus dem Teufelskreislauf:
"Keine Qualifikation
= keine Arbeit,
keine Arbeit
= keine Qualifikation!",
aus zu brechen
ist die Qualifikation
und Weiterbildung,
die ihm
durch die
Gesetzeslage unabwendbar
und unabdingbar
zugesichert werden muß!!!
Diese Forderung
des DGB
muß verfassungswidrig sein
und muß
vom Verfassungsgericht
in Karlsruhe
unterbunden werden,
da sie gegen
das verfassungsmäßig
garantierte Recht
auf Chancengleichheit verstößt.
Der Arbeitslose
und insbesondere Lanzeitarbeitslose
hat in Ermangelung
keine Chance,
den einen Arbeitsplatz
zu bekommen,
den es
auf zehn
Arbeitslose gibt,
weil er
um das verfassungsmäßig
garanteierte Recht
auf Chancengleichheit
betrogen wird,
in dem
man ihm
beinahe zwanzig
Jahre lang,
die Weiterbuildung
die er beantragt
regelrecht strafrechtrlich
relevant verweigert
und muß
die Möglichkeit
an einer Weiterbildung
teil nehmen
zu können
erst durch Strafanzeige
und Öffentlichkeitsarbeit
in Form
eines Tatasachenberichts
zur Wahrung
seiner Inetressen
im Inetrnet,
nach über
12 Jahren Arbeitslosigkeit,
regelrecht erzwingen,
um sie dann
durch den freiraum
zur Willkür
zur Willkür
und Willfährlichkeit,
der Fallmanagerin
und des Fallmanagements,
dadurch sabotiert
zu bekommen,
in dem man
einen Mehrbedarf
in Höhe
von 300-450€
für eine Mietkaution
für eine
planungssichere Unterkunft
unter dem
Motto verweigert,
"wir wollen
ja gar nicht,
daß Sie
da hin fahren"!!!
Beweisbare
und nachweisbare Tatsache!!!
Nur wenn das
gleiche Quantum
für alle gleich
garantiert ist,
legitmiert sich
die Tastsache,
daß diejenigen,
mit dem
höherem Pensum
aus diesem
gleichem Quantum
mehr heraus
holen können!
Das ist
in der
vorherschenden Rechtslage,
im Status Quo
nicht möäglich,
da vor Ort
die Entscheidungsgewalt
über die Finazierung
einer beantragten Weiterbildung,
in Ermangelung
eines Bildungssubventionsgesetz
beim Fallmanagement
und der/dem
jeweiliogem Fallmanager liegt,
die weder starfrechtlich,
noch zivilrechtlich
und auch
die verantwortlichen
Vorgesetzten disziplinarrechtlicht
nichts und niemanden
zu fürchten haben,
da sie sich
zum Einen
darauf verlassen können,
daß der Arbeitslose
im Zuge
der Kanzleihygiene
kaum eine
Chance hat
einen Anwalt
zu finden
der gegen
das Klüngelchen
vor Ort
vorgehen wird
und sich
mit den
oberen Zehntausenden,
den zahlungskräftigen Klienten
der elitären Arbeitgeberschaft,
den zahlungskräftigen Klienten
der elitären Arbeitgeberschaft,
vor Ort
anlegen will,
und auch
die Täter
und Tatbeteiligten
in den Strafverfolgungsbehörden
und der Justiz
haben nichts
und niemanden
zu fürchten!
Wenn jemand
Arbeit hat,
dann hat
der Arbeitgeber
in diese Arbeitnehmer
hinein zu investieren
und diese Mitarbeiterinvestition
nicht auf
die Steuerzahler
ab zu wälzen!
Ist ein Bürger
in der Lebenssituation,
aus der heraus
er in
Arbeit ist
dann muß,
wenn sich
das überhaupt
legitimieren soll,
sich die Höhe
der zweckgebundenden
finanziellen Zuwendung
für Weiterbildung
für diese Lebensituation
am Gesamjahresnetto
dieses Bürgers
der Arbeit hat,
bemessen
und darf nicht
an der Frage
festgemnacht werden,
ob der Betrieb
in dem
er arbeitet
genug Arbeit hat,
oder Kurzarbeit
angemeldet hat!
Wenn er ohnehin
eine sehr
hohen Stundenlohn
oder Gehalt bekommt,
legitimiert es sich nicht,
daß dieser Bürger
in dieser Lebenssituation
überhaupt noch etwas
aus dem Bundessubventionsgesetz
zugebilligt bekommt!
Wenn er
zum gesetzlichen
Mindestkompensationszahlungssatz arbeitet,
dann sollte er
in einem
festgeschriebenem Umfang
aus diesem Bildungssubvemntionsgesetz
etwas erhalten.
In zwei-drei
Stufen gestaffelt,
sollte sicher
gestellt werden,
daß diejenigen
die ohnhin
gut verdienen
auch nichts
aus diesem Subventionsgesetz
erhalten werden!
Der Bundesgesezgeber
muß durch
das Verfassungsgericht
in Karlsruhe
in die Pflicht
genommen werden,
in Form
eines Bildungssubventionsgesetz
sicher zu stellen,
daß gleiches Recht
für alle
gleich gilt
und für
jede Lebenssitualtion
in der sich
ein Bürger
befinden kann,
klare Rechtsansprüche
über die Höhe
der Steuermittel
für Weiterbildung
die ihm zustehen
garantiert werden!
Genauso verfassungswidrig
da gegen
den Verfassungsmäßig
garantierten Grundsatz
der Chancengleichheit
muß es sein,
wenn auf
der eineen Seite
die elitäre Arbeitgeberschaft,
Milliardebn von Steuermitteln
als Subvention erhaklten,
in dem man
ihnen die Hälfte
des Stundenlohns
dazu bezahlt,
auf der
anderen Seite
aber die
dringend benötigte
Weiterbildung nicht
bezahlt wird,
mit der
der Arbeitslose
in die Lage
versetzt werden kann,
den einen
Arbeitsplatz zu bekommen,
den es
auf zehn
Arbeitslose gibt,
bei dem er
bis zum Renteneintritt
etwas zum Bruttosozialprodukt
bei tragen kann!
Verfassungsrechtlich betrachtet
muß der
arbeitslose Bürger
das recht haben,
das die Arbeit
die zum Bruttosozialprodukt
bei trägt
als Ziesetzung
anvisiert wird
und nicht
der Aufstockerlohn
und die Hälfte
des Stundenlohns
aus Steuermittel
und damit Milliarden
von Steuergelder
für die
elitäre Arbeitgeberschaft
in die Oberschicht
der Gesellschaft subventioniert,
anstatt diese Milliarden
von Steuermitteln
zu nhemen
und in
die Unterschicht
der Geselllschaft
in Form
eines Bildungssubventionsgesetz
zu investieren,
so daß
auf dem Weg
als positiver Zusatzeffekt
auch noch
millionnen von Arbeitsplätze
bei den Bildungsveranstaltern
geschaffen werden!
Genauso verfassungswidrig
da gegen
den Verfassungsmäßig
garantierten Grundsatz
der Chancengleichheit
muß es sein,
wenn auf
der eineen Seite
die elitäre Arbeitgeberschaft,
Milliardebn von Steuermitteln
als Subvention erhaklten,
in dem man
ihnen die Hälfte
des Stundenlohns
dazu bezahlt,
auf der
anderen Seite
aber die
dringend benötigte
Weiterbildung nicht
bezahlt wird,
mit der
der Arbeitslose
in die Lage
versetzt werden kann,
den einen
Arbeitsplatz zu bekommen,
den es
auf zehn
Arbeitslose gibt,
bei dem er
bis zum Renteneintritt
etwas zum Bruttosozialprodukt
bei tragen kann!
Verfassungsrechtlich betrachtet
muß der
arbeitslose Bürger
das recht haben,
das die Arbeit
die zum Bruttosozialprodukt
bei trägt
als Ziesetzung
anvisiert wird
und nicht
der Aufstockerlohn
und die Hälfte
des Stundenlohns
aus Steuermittel
und damit Milliarden
von Steuergelder
für die
elitäre Arbeitgeberschaft
in die Oberschicht
der Gesellschaft subventioniert,
anstatt diese Milliarden
von Steuermitteln
zu nhemen
und in
die Unterschicht
der Geselllschaft
in Form
eines Bildungssubventionsgesetz
zu investieren,
so daß
auf dem Weg
als positiver Zusatzeffekt
auch noch
millionnen von Arbeitsplätze
bei den Bildungsveranstaltern
geschaffen werden!
Sonntag, 21. April 2019
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Samstag, 20. April 2019
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Freitag, 19. April 2019
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Donnerstag, 18. April 2019
Die Aussenpolitik gegenüber dem verbrecherischem Chinesischem Regim legitimiert sich nicht durch die Möglichkeit die Chinesische Bevölkerung ausbeuten zu können, sondern durch sichtbare, faktische und tatsächliche Demokratisierungsergebnisse!!!
Die gewählten Volksvertreter
haben dem
verbrecherischem Chinesischem Regim
ein Ultimatum
zu setzen
und sie
dazu auf
zu fordern,
folgende Demokratisierungsergebnisse
zu liefern:
1.)Territoriale Demokratisierung
durch das Zulassen
von Oppositionsparteien
in weiteren Provinzen.
2.)Organisatorische Demokratisierung
in den Provinzen
in denen
noch keine Oppositionsparteien
zugelassen sind
durch das Einbinden
der Wahlberechtigten
im relevanten Einzugsgebiet
durch Befragungen
der Wahlberechtigten,
im Zuge
des jeweiligen Entscheidungsfindungsprozeßes.
Sollte das
verbrecherische Chinesische Regim,
diesen Forderungen
nicht Folge leisten,
kann man sie
auch nicht weiterhin
in die
Wirtschaftskreisläufe einbinden
und muß sich,
weil man ansonsten
jedwede Glaubwürdigkeit
verlieren würde,
von ihnen trennen!
Mittwoch, 17. April 2019
Der Notre Dame Brand und die kontinuierliche, gemeinnützige Tätigkeit
Wenn man
davon ausgeht,
daß dieser Brand
verursacht wurden ist,
weil Handwerker
die Brandschutzbestimmungen
mißachtet haben,
ist auch
hiermit erneut
der Beweis
dafür angetreten
und ein
weiteres Argument
für die
Legitimation geliefert,
daß es besser ist,
das was
vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit
für die
gemeinnützige Tätigkeit
in Frage kommt,
auch mit Hilfe
der gemeinnützigen Tätigkeit
zu machen.
Man kann hier
davon ausgehen,
daß Handwerker,
die sich
nicht an
die Brandschutztvorschriften
gehalten haben,
die Verursacher
dieses Brandes sind.
Da ein
relativ hoher Stundenlohn
erwirtschaftet werden muß,
in den Firmen,
die die Aufträge
zur Sanierung
der öffentlichen Gebäude
erhalten haben,
werden auf Grund
des dadurch
vorhandenen Zeitdrucks
natürlich die Unfallverhütungsvorschriften
und die Brandschutzvorschriften,
grob fahrlässig
vernachlässigt und mißachtet.
Würde man also
mit Hilfe
des Überbaus
in Brüssel,
die soziale Absicherung
für den Fall,
daß der EU-Bürger
arbeitslos wird
in allen
Ländern vereinheitlichen
und in
dem Zuge
auch die kontinuierliche
gemeinnützige Tätigkeit
mit einführen,
dann würden
die Sanierungen
der Gebäude
der öffentlichen Haushalte
karitativen Organisationen
und eingetragenen Vereine
nur zum Teil
durch die Auftragsvergabe
an reguläre
Firmen stattfinden
und zum
anderen Teil,
würde die Arbeit
die vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit
für die
gemeinnützige Tätigkeit
geeignet ist,
von Arbeitslosen erledigt.
Dann würden
die Unfallverhütungsvorschriften
und die Brandschuitzvorschriften
nicht vernachlässigt
und es würde
zu solchen Bränden
nicht kommen,.
da der Arbeitslose
der sich
nützlich macht,
im Zuge
der kontinuierlichen
gemeinnützigen Tätigkeit
nur seine Mehraufwandsentschädigung,
sein Fahrgeld
und das
was für
den Qualifizierungsbaustein
angesetzt wird bekommt.
Damit ist
der finanzielle Druck
und damit verbunden
der Zeitdruck
bei den Arbeiten
in der kontinuierlichen
gemeinnützigen Tätigkeit
nicht vorhanden,
wie er
bei den
regulären Betrieben
vorhanden ist,
die einen reellen
und normalen Handwerkslohn
zahlen müssen!
Hätte man also
die Sanierung
dieser Kirche
mit Hilfe
von gemeinnütziger
Tätigkeit betrieben,
wäre es
nicht nur
zu diesem
Brand nicht gekommen,
sondern es ist
unter dem Strich
in Summe
auch billiger!
hiermit erneut
der Beweis
dafür angetreten
und ein
weiteres Argument
für die
Legitimation geliefert,
daß es besser ist,
das was
vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit
für die
gemeinnützige Tätigkeit
in Frage kommt,
auch mit Hilfe
der gemeinnützigen Tätigkeit
zu machen.
Man kann hier
davon ausgehen,
daß Handwerker,
die sich
nicht an
die Brandschutztvorschriften
gehalten haben,
die Verursacher
dieses Brandes sind.
Da ein
relativ hoher Stundenlohn
erwirtschaftet werden muß,
in den Firmen,
die die Aufträge
zur Sanierung
der öffentlichen Gebäude
erhalten haben,
werden auf Grund
des dadurch
vorhandenen Zeitdrucks
natürlich die Unfallverhütungsvorschriften
und die Brandschutzvorschriften,
grob fahrlässig
vernachlässigt und mißachtet.
Würde man also
mit Hilfe
des Überbaus
in Brüssel,
die soziale Absicherung
für den Fall,
daß der EU-Bürger
arbeitslos wird
in allen
Ländern vereinheitlichen
und in
dem Zuge
auch die kontinuierliche
gemeinnützige Tätigkeit
mit einführen,
dann würden
die Sanierungen
der Gebäude
der öffentlichen Haushalte
karitativen Organisationen
und eingetragenen Vereine
nur zum Teil
durch die Auftragsvergabe
an reguläre
Firmen stattfinden
und zum
anderen Teil,
würde die Arbeit
die vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit
für die
gemeinnützige Tätigkeit
geeignet ist,
von Arbeitslosen erledigt.
Dann würden
die Unfallverhütungsvorschriften
und die Brandschuitzvorschriften
nicht vernachlässigt
und es würde
zu solchen Bränden
nicht kommen,.
da der Arbeitslose
der sich
nützlich macht,
im Zuge
der kontinuierlichen
gemeinnützigen Tätigkeit
nur seine Mehraufwandsentschädigung,
sein Fahrgeld
und das
was für
den Qualifizierungsbaustein
angesetzt wird bekommt.
Damit ist
der finanzielle Druck
und damit verbunden
der Zeitdruck
bei den Arbeiten
in der kontinuierlichen
gemeinnützigen Tätigkeit
nicht vorhanden,
wie er
bei den
regulären Betrieben
vorhanden ist,
die einen reellen
und normalen Handwerkslohn
zahlen müssen!
Hätte man also
die Sanierung
dieser Kirche
mit Hilfe
von gemeinnütziger
Tätigkeit betrieben,
wäre es
nicht nur
zu diesem
Brand nicht gekommen,
sondern es ist
unter dem Strich
in Summe
auch billiger!
Und Sie werden sich üben,...
...in Ihrer Disziplin!!!
Beamte,
Beamte,
Polizeibeamte,
Kriminalbeamte,
Staatsanwälte,
Richter
und Angestellte
im öffentlichen Dienst!!!
Mehr als Sie
sich das hier
und heute
auch nur
ansatzweise ausmalen
ansatzweise ausmalen
und vorstellen können!!!
Dienstag, 16. April 2019
Unter dem Vorwand des angeblichem Urheberrechtsschutzes, will man totalitaristische und polizeistaatliche Willkür, unter Mißbrauch des Überbaus in Brüssel, gegen den ganzen Rest der 75% der Bevölkerung durch setzen!
Da 95%
der Urheberrechtsverletzungen
im Internet
über die
sog. Peer
to Peer
Börsen stattfinden,
ist hier
allein schon dadurch
der Beweis
zur Genüge angetreten,
daß es hier
bei dem Etablieren
dieser Uploadfilter
nicht um
Urheberrechtsverletzngen geht!
Man will hier
eine totalitaristische,
polizeistaatliche Willkür legitimieren,.
wie sie
zum Beispiel
in China
praktiziert wird!
Daheraus erklärt
sich auch
die Tatsache,
daß man
immer noch
an dieser
asozialen Aussenpolitik
gegenüber diesem
verbrecherischem Chinesischem
Regim festhält,
obwohl sich
die Täter
dieses Regims
notorisch weigern,
weder territorial,
noch organisatorisch
zu demokratisieren!
Hier hätte man,
wenn man glaubwürdig
hätte bleiben wollen,
längst Konsequenzen
ziehen müssen,
den Tätern
dieses Regims
ein Ultimatum zu setzen
und sich Konsequent
von dieser
gescheiterten Aussenpolitik,
die sich nicht
durch die Ausbeutung
der chineischem Bevölkerung,
sondern durch
sichtbare Demokratisierungsergebnisse
einzig und allein
legitimiert hätte,
gegenüber diesem Regim
verabschieden müssen!
Auch aus
diesem Zusammenhang heraus
ist hier
der Beweis
zur Genüge angetreten,
daß man hier
aus einem
totalitaristisch-polizeitsaatlichem
Revisionismus heraus
den jeweiligen Überbau,
in Ermangelung
eines dualen Willensbildungsprozeßes
gegen die
breite Masse
der Wahlberechtigten mißbraucht,
um sich
immer mehr Freiräume
zu immer
mehr polizeistaatliche
und totalitaristische Willkür
und Willfährlichkeit
zugunsten der
immer gleichen Tätergruppierungen
in den
oberen Zehnbtausenden,
rechtsaußen und linksaussen
zu verschaffen!
Wenn man glaubwürdig
Man will hier
eine totalitaristische,
polizeistaatliche Willkür legitimieren,.
wie sie
zum Beispiel
in China
praktiziert wird!
Daheraus erklärt
sich auch
die Tatsache,
daß man
immer noch
an dieser
asozialen Aussenpolitik
gegenüber diesem
verbrecherischem Chinesischem
Regim festhält,
obwohl sich
die Täter
dieses Regims
notorisch weigern,
weder territorial,
noch organisatorisch
zu demokratisieren!
Hier hätte man,
wenn man glaubwürdig
hätte bleiben wollen,
längst Konsequenzen
ziehen müssen,
den Tätern
dieses Regims
ein Ultimatum zu setzen
und sich Konsequent
von dieser
gescheiterten Aussenpolitik,
die sich nicht
durch die Ausbeutung
der chineischem Bevölkerung,
sondern durch
sichtbare Demokratisierungsergebnisse
einzig und allein
legitimiert hätte,
gegenüber diesem Regim
verabschieden müssen!
Auch aus
diesem Zusammenhang heraus
ist hier
der Beweis
zur Genüge angetreten,
daß man hier
aus einem
totalitaristisch-polizeitsaatlichem
Revisionismus heraus
den jeweiligen Überbau,
in Ermangelung
eines dualen Willensbildungsprozeßes
gegen die
breite Masse
der Wahlberechtigten mißbraucht,
um sich
immer mehr Freiräume
zu immer
mehr polizeistaatliche
und totalitaristische Willkür
und Willfährlichkeit
zugunsten der
immer gleichen Tätergruppierungen
in den
oberen Zehnbtausenden,
rechtsaußen und linksaussen
zu verschaffen!
Wenn man glaubwürdig
hätte bleiben wollen
hätte man
die Beweismittelsicherung
durch Vorratsdatenspeicherung
wieder einführen müssen,
da nur hierdurch
gegen die Urheberrechtsverletzngen
in diesen Peer
to Peer Börsen
wirkungsvoll gegen
an gegangen
werden kann!
Eu-Whistleblowing-Gesetz: Das übergeordnete, öffentliche Interesse und der Versuch, das verfassungswidrige Uploadfiltern mit allen Mitteln, gegen die breite Masse der Bevölkerung durchzusetzen!
hätte man
die Beweismittelsicherung
durch Vorratsdatenspeicherung
wieder einführen müssen,
da nur hierdurch
gegen die Urheberrechtsverletzngen
in diesen Peer
to Peer Börsen
wirkungsvoll gegen
an gegangen
werden kann!
Eu-Whistleblowing-Gesetz: Das übergeordnete, öffentliche Interesse und der Versuch, das verfassungswidrige Uploadfiltern mit allen Mitteln, gegen die breite Masse der Bevölkerung durchzusetzen!
Selbst die Eigentümer eines Urheberrechts, müßten eigentlich ein Interesse daran haben, daß Inhalte nur durch Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil, gelöscht, oder uploadgefiltert werden dürfen!
Die Beweismittelsicherung durch Vorratsdatenspeicherung, die Peer to Peer-Börsen und das verfassungswidrige EU-Uploadgesetz, unter dem fadenscheinigem Vorwand des angeblichem Urheberrechtschutzes!
Verfassungsklage: Rechtsanspruch auf Schutzrecht duch die § des STGB, auf Schutz vor "existenzgefährdender Beleidigung", durch das "Unterbinden der Interessenwahrung"
Verfassungsklage: Verfassungswidrige Gesetzeslage § 24 des UrhG
Montag, 15. April 2019
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