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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse
Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!
Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht
auf freie Meinungsäußerung,
zu jedem Namen und jeder Person
und geschaffennen Fakten
und Tatsachen gebrauch,
daß mir durch den Artikel 5
des Grundgesetztes garantiert wird!!!!
Hiermit distaniere ich mich
von Nachstellung(§238STGB).
und allen anderen,
insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten,
Einfällen und Ideen,
auf die, die Leute kommen,
die nichts anderes im Sinne haben,
als mir die freie Meinungsäußerung,
in Form dieser Tatsachenberichte,
hier im Internet zu sabotieren!!!
Wer derartige Fakten
und Tatsachen schafft,
handelt nicht in meinem Sinne!
Ich habe hier viel mehr zu fürchten,
daß man mir hier ganz gezielt
und auf diesem Wege,
damit es nicht
zur Wahrheitsfindung kommt,
die Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
im Zuge meines Rechts
auf freie Meinungsäußerung,
sabotieren, verhindern
und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten
beim Namen genannt!
Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Es findet keine Bereicherung statt,
am Nennen des Namens der Person,
oder dem Veröffentlichen
von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden
Fakten und Tatsachen,
in der Öffentlichkeit,
ausserhalb der Intims-
und Privatsphäre,
dem persönlichem Lebens-
und Geheimbereich der Person,
wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern,
Radiosendern und Zeitungen
der Fall ist,
die aus diesem Grunde
die Namen durch die Redaktion ändern,
die Filme und Fotos verpixeln müssen!
Als private Person,
die sich nicht bereichert,
sondern von ihrem Recht
auf freie Meinungsäußerung
gebrauch macht
braucht man das nicht!
Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Es fnden keine Offenlegungen
aus dem persönlichem Lebens-
und Geheimbereich,
der Intims-
und Privatsphäre,
der Person statt
und die Information
wird auch nicht
auf illegalem Wege beschafft
und aufgegriffen, verwertet und verwendet!
Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!!
Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden!
Als private Person, im privaten Interesse,
greife ich in den Tatsachenberichten,
zur Wahrung meiner Interessen,
im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts
auf freie Meinungsäußerung,
Informationen auf,
Fakten, Tatsachen, Namen und Personen,
die relvant sind zum Zeitgeschehen,
die datenschutzrechtlich einwandfrei,
verwert- und verwendbar sind,
da ich die Informationen weder
als Gewerbebetreibender,
noch als kommerzieller Datenverarbeiter,
erfaßt habe!
Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!
"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)
dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/
Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat,
sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen,
da ich nicht weiß,
wie lange es dauern wird,
bis man mir diesen Account wieder sperren wird.
Mittwoch, 8. Mai 2019
Sonntag, 5. Mai 2019
Rechtsanspruch: Bildungssubventions- anstatt verfassungswidriges Fachkräftezuwanderungsgesetz, da die Funktionsmigration entwürdigend ist und die Würde des Menschen unantastbar ist!!!
Für diejenigen,
die auf
ihre Funktion
als Arbeitskraft
reduziert werden,
um sie ausbeuten
und sich
durch die
elitäre Arbeitgeberschaft
an ihnen
bereichern zu können
ist die Funktionsmigration,
so wie sie
im Vorfeld
schon bei den
sog.:"Gastarbeitern"
betrieben wurden ist,
entwürdigend
und damit verfassungswidrig!
Wer einen
Asylantrag stellt
und die Kriterien
eines noch
zu schaffenden
generalisiertem europäischem
Asylrechts erfüllt,
in dem
aufgelistet ist,
mit welcher Lebenssituation,
in der man
ja selbst
auch nicht
leben möchte,
kann man
sich solidarisieren,
sollte eine
Staatsangehörigkeit bekommen
und sollte
nicht Bürger
zweiter Klasse sein!
Wenn die
elitäre Arbeitgeberschaft
Fachkräfte braucht,
dann muß man
den Arbeitslosen
aus dem
verfassungsmäßig garantiertem Recht
auf Chancengleichheit heraus
den Rechtsanspruch
auf ein
Bildunbgssubventionsgesetz zubilligen,
damit die Arbeitslosen
vor Ort
nicht mehr
durch die
kriminellen Machenschaften
aus dem
jeweiligem Fallmanagement heraus,
um ihre
verfassungsmäßig garantierten Rechte
betrogen werden können!
Dann haben sie,
für alle Zukunft,
mehr als
genug Fachkräfte!!!
Samstag, 4. Mai 2019
Thank you for visit my Blog @ eu-de-bw-tuebingen-biberach-steinhausen_a_d_rottum-88416
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Thank you for your interest!
Best regards to
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-----------------------------
----------------------------
Die öffentlichen Haushalte sind nicht dafür da, damit die feudal-föderalistischen, elitär-bourgeoisen, pseudodemokratischen Minderheiten, in den oberen Zehntausenden, sich daran bereichern können!
Weder direkt
durch Aktienanteilshabe,
noch indirekt
durch Aufträge,
die zur Deckung
des Bedarfs
der öffentlichen Haushalte,
durch die
öffentlichen Haushalte
vergeben werden.
Man hat
allen Bedarf
der öffentlichen Haushalte,
der vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit,
für die
gemeinnützige Tätigkeit
geeignte ist,
auch durch
gemeinnützige Tätigkeit
zu decken.
Dies hat man
auch bis hin
in die Verdingungsordnung
für Bauleistungen,
per Gesetz
sicher zu stellen.
Donnerstag, 2. Mai 2019
Zum Nachteil der Opfer und zum Vorteil der Tatbeteiligten und Täter, nicht nur, in den Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, will man Wahrheitsfindung unterbinden, in dem man die Internetdienstanbieter zur verfassungswidrigen Zensur im Internet, nötigt, gängelt, zwingt und erpreßt!!!
Zensur findet nicht statt!!!
Wenn ein Vermieter
sich einem Mieter
entledigen will,
dann muß er
eine Räumungsklage
gegen den
Mieter durchsetzen
und damit
einen Wahrheitsbeweis
durch ein
Gerichtsurteil erbringen!
Und genauso
hat man
das auch
mit dem Recht
auf freie Meinungsäußerung
im Internet
zu handhaben!
sich einem Mieter
entledigen will,
dann muß er
eine Räumungsklage
gegen den
Mieter durchsetzen
und damit
einen Wahrheitsbeweis
durch ein
Gerichtsurteil erbringen!
Und genauso
hat man
das auch
mit dem Recht
auf freie Meinungsäußerung
im Internet
zu handhaben!
Daraus resultierende Konsequenz:
§-195-STGB:
Existenzgefährdende Beleidigung
durch Zensur
"Wer Internetinhalte Uploadfiltert,
oder löscht, oder Accounts löscht,
ohne Wahrheitsbeweis
durch ein Gerichtsurteil,
oder amtsrichterliche Verfügung,
landet für mindestens
drei Jahre im Knast!"
§-195-STGB:
Existenzgefährdende Beleidigung
durch Zensur
"Wer Internetinhalte Uploadfiltert,
oder löscht, oder Accounts löscht,
ohne Wahrheitsbeweis
durch ein Gerichtsurteil,
oder amtsrichterliche Verfügung,
landet für mindestens
drei Jahre im Knast!"
Mittwoch, 1. Mai 2019
Assange-Kampagnen, nichts als willkürliche Machtdemonstration aus der heraus ein Exempel statuiert werden soll, trotzdem er sich in Wirklichkeit nichts vor zu werfen hat! Ohne Beweise keine Auslieferung an die USA!!!
![]() |
https://de.wikipedia.org/wiki/Julian_Assange |
Allein die Tatsache,
daß die USA
es nötig haben
gegen den/die Manning
Beugehaft zu betreiben,
ist hier
schon Beweis
mehr als genung,
daß die USA
nicht beweisen können,
daß sich
der Assange aktiv
an der Beschaffung
der Informationen
beteiligt hatte!
Denn nur dann
hat die USA
das Recht
den Assange
zu verurteilen.
Nicht aber
wenn er
ohne sein
weiteres dazu Tun
die Information
von dem/der Mannning
zugespielt bekommen hat!
Denn der Assange
ist als Zivilist
kein Geheimnisträger,
sondern der/die Manning
als Militärangehörige/r!!!
Die USA
können den Beweis
nicht erbringen,
daß der Assange
sich aktiv
an der Informationsbeschaffung
beteiligt hatte,
also ist auch
eine Auslieferung
an die
USA rechtswidrig!
Wenn sich
das herausstellt,
daß er wirklich
eine Vergewaltigung
begangen hat,
dann muß
das auch Konsequenzen
nach sich ziehen.
Das hat allerdings
nichts mit
den Vorwürfen
zu tun,
die aus
den USA
gegen ihn
erhoben werden!
Es kann
ja auch sein,
daß diese Vergewaltigungsvorwürfe
eine gezielte
Koampagne sind,
um sieen Person
gezielt zu diskreditieren!
In Zuge
des realexistierendem,
totalitaristisch-polizeistaatlichem Revisionismus,
will man hier
gezielt suggerieren,
der Assange hätte sich
allein schon
durch die Tatsache,
daß er die Informationen
veröffentlicht hatte
etwas vor zu werfen!
Das ist nicht der Fall!
Dann dürfte er
kein Zivilist,
sondern dann müßte er
in irgendeiner Form
Geheimnisträger sein!
Zum Beispiel
als Militärangehöriger!
Und das ist er ncht!
Er ist als Zivilist
kein Geheimnisträger
und hat das Recht
alles auf zu greifen,
zu verwerten
und zu verwenden,
was ihm zugespielt,
oder ohne sein
eigenes weiteres
dazu Tun
zugänglich gemacht wird!
Erst wenn er
sich selbst aktv
an der Informationsbeschaffung beteiligt,
zum Beispiel
in eine militarisierte
Zone(192.168.0.0) eindringt
und damit
ist nicht
allein nur
ein Militärnetzwerk gemeint
sondern alle Netzwerke,
in denen er
kein autorisierter User ist!
Zum Beispiel,
alles an Ämtern,
Behörden,
Dienststellen,
öffentlichen Haushalten,
Firmen,
aber auch
die Netzwerke
und Rechner
von privaten Personen,
erst dann hat er
eine Straftat begangen!
Und nicht allein
schon dadurch,
daß er
etwas veröffentlicht
was er sich selbst
nicht auf
illegalem Wege
beschafft hat,
sondern ihm
von einem Geheimnisträger,
in diesem
konkretem Fall
einem Militärangehörigem
zugespielt wurden ist.
Aber auch
wenn ein
Geheimnisträger selbst
Informationen veröffentlicht,
mit der Zielsetzung,
im übergeordnetem
Öffentlichem Interesse,
zum Beispiel
Straftaten auffliegen
zu lasssen,
hat er Straffrei
davon zu kommen,
da er
diese Informationen,
im übergeordnetem
öffentlichem Interesse,
öffentlich zugänglich
gemacht hat!
Und dazu
braucht man
kein extra
EU-Whistleblowergesetz,
in dem
einem Whistleblower
x-beliebig viele
"alternative Kanäle"
zugestanden werden,
sondern hierzu
kann er
alles nutzen
was Internetdienstanbieter
an sozialen Netzwerke
und HTML-Servern
und so weiter
zur Verfügung stellen!
Diese "alternative Kanäle",
die einem
zukünftigem Whistleblower
aus dem
EU-Whistleblowergesetz
zugestanden werden,
dienen nur
der Tatsache,
daß man
verhindern will,
daß brisante Informationen
publik gemacht
werden können!
Allein durch
die Tatsache,
daß man
aus dem
EU-Whistleblowergesetz heraus,
einem zukünftigem Whistleblower,
eine Vielzahl
angeblich "alternativer Kanäle" anbietet,
ist hier schon
zur Genüge
der Offenbartungseid
abgelegt worden,
daß man
die Uploadfilter
nicht allein
nutzen will,
um Urheberrechtsschutz
zu betreiben!!!
Sondern man will
jeden x-beliebigem
Bürger unterbinden
sich mit Fakten
und Tatsachen,
Schriftstücken,
die er
aus Ämtern
und Behörden
zugesandt bekommt,
an die Öffentlichkeit
wenden kann,
darauf aufmerksam
machen kann,
um sich
zur Wehr
setzen zu können!
Der private Bürger
ist kein Geheimnisträger!
Und somit
kann er sich
mit allem
was er
sich nicht
auf illegalem
Wege beschafft hat
auch uneingeschränkt
und auch ohne
nur im Geringstem
irgendetwas einschwärzen,
oder unlesbar
machen zu müssen,
an die
Öffentlichkeit wenden
und kann dazu
alles nutzen
was die Inetrnetdienstanbieter
an sozialen Netzwerken,
HTML-Servern, usw.
zur Verfügung stellen!!!
Denn das Einzigste
was einem Whistleblower,
der brisante Informtionen,
veröffentlichen will,
um damit
zum Beispiel
Verbrechen auffliegen
zu lassen,
an denen sich
die Tatbeteiligten
und Täter
mit unter
auch mal
aufhängen können,
wenn sie das
nicht verhindern können,
das Leben
retten kann,ist die
maximalst mögliche
und weitestgehendste Öffentlichkeit,
an die
er sich
mit den Informationen
wenden kann!
Und das
will man
mit dem
EU-Whistleblowergesetz,
in Kombination
mit dem Uploadfiltergesetz,
das ja angeblich
nur dem Urheberechtsschutz
dienen soll,
unterbinden und verhindern!!!
Und damit findet
unter Mißbrauch
des Überbaus
in Brüssel,
ein massiver Angriff
auf die Bürger-,
Menschen-
und Freiheitsrechte statt,
um polizeistaatlich-totalitarstische Willkür
gegen den
ganzen Rest
der Bevölkerung
durch setzen
zu können!
Allein die Kombination
aus dem
EU-Whistleblowergesetz
und dem Uploadfiltergesetz,
das angeblich nur
dem Urheberrechtsschutz
dienlich sein soll,
ist hier schon
zur Genüge
der Beweis dafür,
daß nicht nur
der Überbau in Brüssel,
sondern hier auch
der Überbau
auf der Bundesebene,
nicht zuletzt auch,
in Ermangelung
eines dualen
Willensbildungsprozeßes ermöglicht,
gezielt mißbraucht
werden soll,
um totalitaristische,
polizeistaatliche Willkür
gegen den Rest
der 75%
der Bevölkerung
durch zu setzen,
zugunsten der Täter
und Tatbeteiligten
in den
immer gleichen Tätergruppierungen,
7-8-9% der Bevölkerung,
obere Zehntausende,
7-8-9% der Bevölkerung,
rechtsaußen,
7-8-9% der Bevölkerung,
linksaußen,
und 2-3-4%
der Bevölkerung,
religiöse Extremisten,
um den
restlichen 75%
der Bevölkerung
die Möglichkeit
entziehen zu können,
sich gegen Willkür
und Willfährlichkeit
auch vort Ort
zur Wehr
setzen zu können!
Hier ist auch
der Beweis angetreten,
aus welchem
Grunde man,
das verbrecherische Chineische Regim,
mit Hilfe
dieser asozialen Aussenpolitik,
seit Jahrzehnten
künstlich am
Leben hält!
Nicht um Demokratie
für die
Chinesische Bevölkerung
herbei zu führen,
was ja
schon längst
hätte stattfinden müssen,
sondern um gezielt
eine Legitimation
dafür zu schaffen,
hier bei uns
den Bürgern schleichend
und kontinuierlich,
systematisch sämtliche
ihrer Bürger
und Freiheitsrechte,
Stück für Stück
nehmen und entziehen
zu können!
Kann der Bürger
sich wehren,
in dem
er sich
an die Öffentlichkeit
wenden kann,
im Zuge
seins Rechts
auf freie Meinubgsäußerung,
in Form
von Tatsachenberichten
zur Wahrung
seiner Interessen,
müssen sich
im Sinne
einer Wahrheitsfindung,
Staatsraison, Strafverfolgungsbehörden
und Justiz,
an Fakten
und Tatsachen halten
und können
nicht mehr
über Tatsachen
und Fakten
hinweg täuschen
und Wahrheitsfindung
zugunsten der Täter
und Tatbeteiligten,
nicht nur,
in den
oberen Zehntausenden,
rechtsaußen, linksaußen
und den Extremisten
in den Religionsgemeinschaften,
verhindern und unterbuinden!
------------------------------------------------
Unter dem Vorwand des angeblichem Urheberrechtsschutzes, will man totalitaristische und polizeistaatliche Willkür, unter Mißbrauch des Überbaus in Brüssel, gegen den ganzen Rest der 75% der Bevölkerung durch setzen!
Eu-Whistleblowing-Gesetz: Das übergeordnete, öffentliche Interesse und der Versuch, das verfassungswidrige Uploadfiltern mit allen Mitteln, gegen die breite Masse der Bevölkerung durchzusetzen!
daß die USA
es nötig haben
gegen den/die Manning
Beugehaft zu betreiben,
ist hier
schon Beweis
mehr als genung,
daß die USA
nicht beweisen können,
daß sich
der Assange aktiv
an der Beschaffung
der Informationen
beteiligt hatte!
Denn nur dann
hat die USA
das Recht
den Assange
zu verurteilen.
Nicht aber
wenn er
ohne sein
weiteres dazu Tun
die Information
von dem/der Mannning
zugespielt bekommen hat!
Denn der Assange
ist als Zivilist
kein Geheimnisträger,
sondern der/die Manning
als Militärangehörige/r!!!
Die USA
können den Beweis
nicht erbringen,
daß der Assange
sich aktiv
an der Informationsbeschaffung
beteiligt hatte,
also ist auch
eine Auslieferung
an die
USA rechtswidrig!
Wenn sich
das herausstellt,
daß er wirklich
eine Vergewaltigung
begangen hat,
dann muß
das auch Konsequenzen
nach sich ziehen.
Das hat allerdings
nichts mit
den Vorwürfen
zu tun,
die aus
den USA
gegen ihn
erhoben werden!
Es kann
ja auch sein,
daß diese Vergewaltigungsvorwürfe
eine gezielte
Koampagne sind,
um sieen Person
gezielt zu diskreditieren!
In Zuge
des realexistierendem,
totalitaristisch-polizeistaatlichem Revisionismus,
will man hier
gezielt suggerieren,
der Assange hätte sich
allein schon
durch die Tatsache,
daß er die Informationen
veröffentlicht hatte
etwas vor zu werfen!
Das ist nicht der Fall!
Dann dürfte er
kein Zivilist,
sondern dann müßte er
in irgendeiner Form
Geheimnisträger sein!
Zum Beispiel
als Militärangehöriger!
Und das ist er ncht!
Er ist als Zivilist
kein Geheimnisträger
und hat das Recht
alles auf zu greifen,
zu verwerten
und zu verwenden,
was ihm zugespielt,
oder ohne sein
eigenes weiteres
dazu Tun
zugänglich gemacht wird!
Erst wenn er
sich selbst aktv
an der Informationsbeschaffung beteiligt,
zum Beispiel
in eine militarisierte
Zone(192.168.0.0) eindringt
und damit
ist nicht
allein nur
ein Militärnetzwerk gemeint
sondern alle Netzwerke,
in denen er
kein autorisierter User ist!
Zum Beispiel,
alles an Ämtern,
Behörden,
Dienststellen,
öffentlichen Haushalten,
Firmen,
aber auch
die Netzwerke
und Rechner
von privaten Personen,
erst dann hat er
eine Straftat begangen!
Und nicht allein
schon dadurch,
daß er
etwas veröffentlicht
was er sich selbst
nicht auf
illegalem Wege
beschafft hat,
sondern ihm
von einem Geheimnisträger,
in diesem
konkretem Fall
einem Militärangehörigem
zugespielt wurden ist.
Aber auch
wenn ein
Geheimnisträger selbst
Informationen veröffentlicht,
mit der Zielsetzung,
im übergeordnetem
Öffentlichem Interesse,
zum Beispiel
Straftaten auffliegen
zu lasssen,
hat er Straffrei
davon zu kommen,
da er
diese Informationen,
im übergeordnetem
öffentlichem Interesse,
öffentlich zugänglich
gemacht hat!
Und dazu
braucht man
kein extra
EU-Whistleblowergesetz,
in dem
einem Whistleblower
x-beliebig viele
"alternative Kanäle"
zugestanden werden,
sondern hierzu
kann er
alles nutzen
was Internetdienstanbieter
an sozialen Netzwerke
und HTML-Servern
und so weiter
zur Verfügung stellen!
Diese "alternative Kanäle",
die einem
zukünftigem Whistleblower
aus dem
EU-Whistleblowergesetz
zugestanden werden,
dienen nur
der Tatsache,
daß man
verhindern will,
daß brisante Informationen
publik gemacht
werden können!
Allein durch
die Tatsache,
daß man
aus dem
EU-Whistleblowergesetz heraus,
einem zukünftigem Whistleblower,
eine Vielzahl
angeblich "alternativer Kanäle" anbietet,
ist hier schon
zur Genüge
der Offenbartungseid
abgelegt worden,
daß man
die Uploadfilter
nicht allein
nutzen will,
um Urheberrechtsschutz
zu betreiben!!!
Sondern man will
jeden x-beliebigem
Bürger unterbinden
sich mit Fakten
und Tatsachen,
Schriftstücken,
die er
aus Ämtern
und Behörden
zugesandt bekommt,
an die Öffentlichkeit
wenden kann,
darauf aufmerksam
machen kann,
um sich
zur Wehr
setzen zu können!
Der private Bürger
ist kein Geheimnisträger!
Und somit
kann er sich
mit allem
was er
sich nicht
auf illegalem
Wege beschafft hat
auch uneingeschränkt
und auch ohne
nur im Geringstem
irgendetwas einschwärzen,
oder unlesbar
machen zu müssen,
an die
Öffentlichkeit wenden
und kann dazu
alles nutzen
was die Inetrnetdienstanbieter
an sozialen Netzwerken,
HTML-Servern, usw.
zur Verfügung stellen!!!
Denn das Einzigste
was einem Whistleblower,
der brisante Informtionen,
veröffentlichen will,
um damit
zum Beispiel
Verbrechen auffliegen
zu lassen,
an denen sich
die Tatbeteiligten
und Täter
mit unter
auch mal
aufhängen können,
wenn sie das
nicht verhindern können,
das Leben
retten kann,ist die
maximalst mögliche
und weitestgehendste Öffentlichkeit,
an die
er sich
mit den Informationen
wenden kann!
Und das
will man
mit dem
EU-Whistleblowergesetz,
in Kombination
mit dem Uploadfiltergesetz,
das ja angeblich
nur dem Urheberechtsschutz
dienen soll,
unterbinden und verhindern!!!
Und damit findet
unter Mißbrauch
des Überbaus
in Brüssel,
ein massiver Angriff
auf die Bürger-,
Menschen-
und Freiheitsrechte statt,
um polizeistaatlich-totalitarstische Willkür
gegen den
ganzen Rest
der Bevölkerung
durch setzen
zu können!
Allein die Kombination
aus dem
EU-Whistleblowergesetz
und dem Uploadfiltergesetz,
das angeblich nur
dem Urheberrechtsschutz
dienlich sein soll,
ist hier schon
zur Genüge
der Beweis dafür,
daß nicht nur
der Überbau in Brüssel,
sondern hier auch
der Überbau
auf der Bundesebene,
nicht zuletzt auch,
in Ermangelung
eines dualen
Willensbildungsprozeßes ermöglicht,
gezielt mißbraucht
werden soll,
um totalitaristische,
polizeistaatliche Willkür
gegen den Rest
der 75%
der Bevölkerung
durch zu setzen,
zugunsten der Täter
und Tatbeteiligten
in den
immer gleichen Tätergruppierungen,
7-8-9% der Bevölkerung,
obere Zehntausende,
7-8-9% der Bevölkerung,
rechtsaußen,
7-8-9% der Bevölkerung,
linksaußen,
und 2-3-4%
der Bevölkerung,
religiöse Extremisten,
um den
restlichen 75%
der Bevölkerung
die Möglichkeit
entziehen zu können,
sich gegen Willkür
und Willfährlichkeit
auch vort Ort
zur Wehr
setzen zu können!
Hier ist auch
der Beweis angetreten,
aus welchem
Grunde man,
das verbrecherische Chineische Regim,
mit Hilfe
dieser asozialen Aussenpolitik,
seit Jahrzehnten
künstlich am
Leben hält!
Nicht um Demokratie
für die
Chinesische Bevölkerung
herbei zu führen,
was ja
schon längst
hätte stattfinden müssen,
sondern um gezielt
eine Legitimation
dafür zu schaffen,
hier bei uns
den Bürgern schleichend
und kontinuierlich,
systematisch sämtliche
ihrer Bürger
und Freiheitsrechte,
Stück für Stück
nehmen und entziehen
zu können!
Kann der Bürger
sich wehren,
in dem
er sich
an die Öffentlichkeit
wenden kann,
im Zuge
seins Rechts
auf freie Meinubgsäußerung,
in Form
von Tatsachenberichten
zur Wahrung
seiner Interessen,
müssen sich
im Sinne
einer Wahrheitsfindung,
Staatsraison, Strafverfolgungsbehörden
und Justiz,
an Fakten
und Tatsachen halten
und können
nicht mehr
über Tatsachen
und Fakten
hinweg täuschen
und Wahrheitsfindung
zugunsten der Täter
und Tatbeteiligten,
nicht nur,
in den
oberen Zehntausenden,
rechtsaußen, linksaußen
und den Extremisten
in den Religionsgemeinschaften,
verhindern und unterbuinden!
------------------------------------------------
Unter dem Vorwand des angeblichem Urheberrechtsschutzes, will man totalitaristische und polizeistaatliche Willkür, unter Mißbrauch des Überbaus in Brüssel, gegen den ganzen Rest der 75% der Bevölkerung durch setzen!
Eu-Whistleblowing-Gesetz: Das übergeordnete, öffentliche Interesse und der Versuch, das verfassungswidrige Uploadfiltern mit allen Mitteln, gegen die breite Masse der Bevölkerung durchzusetzen!
Selbst die Eigentümer eines Urheberrechts, müßten eigentlich ein Interesse daran haben, daß Inhalte nur durch Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil, gelöscht, oder uploadgefiltert werden dürfen!
Die Beweismittelsicherung durch Vorratsdatenspeicherung, die Peer to Peer-Börsen und das verfassungswidrige EU-Uploadgesetz, unter dem fadenscheinigem Vorwand des angeblichem Urheberrechtschutzes!
Verfassungsklage: Rechtsanspruch auf Schutzrecht duch die § des STGB, auf Schutz vor "existenzgefährdender Beleidigung", durch das "Unterbinden der Interessenwahrung"
Verfassungsklage: Verfassungswidrige Gesetzeslage § 24 des UrhG
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Montag, 29. April 2019
Sonntag, 28. April 2019
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Samstag, 27. April 2019
Die Notwendigkeit einer Gesprächsaufzeichnung, im Zuge einer Erstberatung, finanziert durch einen Beratungskostenhilfeschein, bei einem Anwalt, um sich gegen Erpressung, Nötigung, Betrug, Parteiverrat, usw. ab zu sichern.
Da man ja nur einmal
einen Beratungskostenhilfeschein
für eine Sache bekommt,...
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Hier ein konkretes Parxisbeispiel:
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Hier ein konkretes Parxisbeispiel:
Klarstellung und Statement, zum Thema: Anwaltschaftliche Vertretung, im Zuge der Erbschaftsstreitigkeit
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Donnerstag, 25. April 2019
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Dienstag, 23. April 2019
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Montag, 22. April 2019
Angriff auf das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Chancengleichheit! DGB-Forderung: Steuermilliarden für Weiterbildung nicht für ALG2-Regelsatzempfänger und Langzeitarbeitslose, sondern für die, die schon Arbeit haben und in Kurzarbeit sind!!!
Die einzigste Chance
die der
arbeitslose Bürger hat
aus dem Teufelskreislauf:
"Keine Qualifikation
= keine Arbeit,
keine Arbeit
= keine Qualifikation!",
aus zu brechen
ist die Qualifikation
und Weiterbildung,
die ihm
durch die
Gesetzeslage unabwendbar
und unabdingbar
zugesichert werden muß!!!
Diese Forderung
des DGB
die der
arbeitslose Bürger hat
aus dem Teufelskreislauf:
"Keine Qualifikation
= keine Arbeit,
keine Arbeit
= keine Qualifikation!",
aus zu brechen
ist die Qualifikation
und Weiterbildung,
die ihm
durch die
Gesetzeslage unabwendbar
und unabdingbar
zugesichert werden muß!!!
Diese Forderung
des DGB
muß verfassungswidrig sein
und muß
vom Verfassungsgericht
in Karlsruhe
unterbunden werden,
da sie gegen
das verfassungsmäßig
garantierte Recht
auf Chancengleichheit verstößt.
Der Arbeitslose
und insbesondere Lanzeitarbeitslose
hat in Ermangelung
keine Chance,
den einen Arbeitsplatz
zu bekommen,
den es
auf zehn
Arbeitslose gibt,
weil er
um das verfassungsmäßig
garanteierte Recht
auf Chancengleichheit
betrogen wird,
in dem
man ihm
beinahe zwanzig
Jahre lang,
die Weiterbuildung
die er beantragt
regelrecht strafrechtrlich
relevant verweigert
und muß
die Möglichkeit
an einer Weiterbildung
teil nehmen
zu können
erst durch Strafanzeige
und Öffentlichkeitsarbeit
in Form
eines Tatasachenberichts
zur Wahrung
seiner Inetressen
im Inetrnet,
nach über
12 Jahren Arbeitslosigkeit,
regelrecht erzwingen,
um sie dann
durch den freiraum
zur Willkür
zur Willkür
und Willfährlichkeit,
der Fallmanagerin
und des Fallmanagements,
dadurch sabotiert
zu bekommen,
in dem man
einen Mehrbedarf
in Höhe
von 300-450€
für eine Mietkaution
für eine
planungssichere Unterkunft
unter dem
Motto verweigert,
"wir wollen
ja gar nicht,
daß Sie
da hin fahren"!!!
Beweisbare
und nachweisbare Tatsache!!!
Nur wenn das
gleiche Quantum
für alle gleich
garantiert ist,
legitmiert sich
die Tastsache,
daß diejenigen,
mit dem
höherem Pensum
aus diesem
gleichem Quantum
mehr heraus
holen können!
Das ist
in der
vorherschenden Rechtslage,
im Status Quo
nicht möäglich,
da vor Ort
die Entscheidungsgewalt
über die Finazierung
einer beantragten Weiterbildung,
in Ermangelung
eines Bildungssubventionsgesetz
beim Fallmanagement
und der/dem
jeweiliogem Fallmanager liegt,
die weder starfrechtlich,
noch zivilrechtlich
und auch
die verantwortlichen
Vorgesetzten disziplinarrechtlicht
nichts und niemanden
zu fürchten haben,
da sie sich
zum Einen
darauf verlassen können,
daß der Arbeitslose
im Zuge
der Kanzleihygiene
kaum eine
Chance hat
einen Anwalt
zu finden
der gegen
das Klüngelchen
vor Ort
vorgehen wird
und sich
mit den
oberen Zehntausenden,
den zahlungskräftigen Klienten
der elitären Arbeitgeberschaft,
den zahlungskräftigen Klienten
der elitären Arbeitgeberschaft,
vor Ort
anlegen will,
und auch
die Täter
und Tatbeteiligten
in den Strafverfolgungsbehörden
und der Justiz
haben nichts
und niemanden
zu fürchten!
Wenn jemand
Arbeit hat,
dann hat
der Arbeitgeber
in diese Arbeitnehmer
hinein zu investieren
und diese Mitarbeiterinvestition
nicht auf
die Steuerzahler
ab zu wälzen!
Ist ein Bürger
in der Lebenssituation,
aus der heraus
er in
Arbeit ist
dann muß,
wenn sich
das überhaupt
legitimieren soll,
sich die Höhe
der zweckgebundenden
finanziellen Zuwendung
für Weiterbildung
für diese Lebensituation
am Gesamjahresnetto
dieses Bürgers
der Arbeit hat,
bemessen
und darf nicht
an der Frage
festgemnacht werden,
ob der Betrieb
in dem
er arbeitet
genug Arbeit hat,
oder Kurzarbeit
angemeldet hat!
Wenn er ohnehin
eine sehr
hohen Stundenlohn
oder Gehalt bekommt,
legitimiert es sich nicht,
daß dieser Bürger
in dieser Lebenssituation
überhaupt noch etwas
aus dem Bundessubventionsgesetz
zugebilligt bekommt!
Wenn er
zum gesetzlichen
Mindestkompensationszahlungssatz arbeitet,
dann sollte er
in einem
festgeschriebenem Umfang
aus diesem Bildungssubvemntionsgesetz
etwas erhalten.
In zwei-drei
Stufen gestaffelt,
sollte sicher
gestellt werden,
daß diejenigen
die ohnhin
gut verdienen
auch nichts
aus diesem Subventionsgesetz
erhalten werden!
Der Bundesgesezgeber
muß durch
das Verfassungsgericht
in Karlsruhe
in die Pflicht
genommen werden,
in Form
eines Bildungssubventionsgesetz
sicher zu stellen,
daß gleiches Recht
für alle
gleich gilt
und für
jede Lebenssitualtion
in der sich
ein Bürger
befinden kann,
klare Rechtsansprüche
über die Höhe
der Steuermittel
für Weiterbildung
die ihm zustehen
garantiert werden!
Genauso verfassungswidrig
da gegen
den Verfassungsmäßig
garantierten Grundsatz
der Chancengleichheit
muß es sein,
wenn auf
der eineen Seite
die elitäre Arbeitgeberschaft,
Milliardebn von Steuermitteln
als Subvention erhaklten,
in dem man
ihnen die Hälfte
des Stundenlohns
dazu bezahlt,
auf der
anderen Seite
aber die
dringend benötigte
Weiterbildung nicht
bezahlt wird,
mit der
der Arbeitslose
in die Lage
versetzt werden kann,
den einen
Arbeitsplatz zu bekommen,
den es
auf zehn
Arbeitslose gibt,
bei dem er
bis zum Renteneintritt
etwas zum Bruttosozialprodukt
bei tragen kann!
Verfassungsrechtlich betrachtet
muß der
arbeitslose Bürger
das recht haben,
das die Arbeit
die zum Bruttosozialprodukt
bei trägt
als Ziesetzung
anvisiert wird
und nicht
der Aufstockerlohn
und die Hälfte
des Stundenlohns
aus Steuermittel
und damit Milliarden
von Steuergelder
für die
elitäre Arbeitgeberschaft
in die Oberschicht
der Gesellschaft subventioniert,
anstatt diese Milliarden
von Steuermitteln
zu nhemen
und in
die Unterschicht
der Geselllschaft
in Form
eines Bildungssubventionsgesetz
zu investieren,
so daß
auf dem Weg
als positiver Zusatzeffekt
auch noch
millionnen von Arbeitsplätze
bei den Bildungsveranstaltern
geschaffen werden!
Genauso verfassungswidrig
da gegen
den Verfassungsmäßig
garantierten Grundsatz
der Chancengleichheit
muß es sein,
wenn auf
der eineen Seite
die elitäre Arbeitgeberschaft,
Milliardebn von Steuermitteln
als Subvention erhaklten,
in dem man
ihnen die Hälfte
des Stundenlohns
dazu bezahlt,
auf der
anderen Seite
aber die
dringend benötigte
Weiterbildung nicht
bezahlt wird,
mit der
der Arbeitslose
in die Lage
versetzt werden kann,
den einen
Arbeitsplatz zu bekommen,
den es
auf zehn
Arbeitslose gibt,
bei dem er
bis zum Renteneintritt
etwas zum Bruttosozialprodukt
bei tragen kann!
Verfassungsrechtlich betrachtet
muß der
arbeitslose Bürger
das recht haben,
das die Arbeit
die zum Bruttosozialprodukt
bei trägt
als Ziesetzung
anvisiert wird
und nicht
der Aufstockerlohn
und die Hälfte
des Stundenlohns
aus Steuermittel
und damit Milliarden
von Steuergelder
für die
elitäre Arbeitgeberschaft
in die Oberschicht
der Gesellschaft subventioniert,
anstatt diese Milliarden
von Steuermitteln
zu nhemen
und in
die Unterschicht
der Geselllschaft
in Form
eines Bildungssubventionsgesetz
zu investieren,
so daß
auf dem Weg
als positiver Zusatzeffekt
auch noch
millionnen von Arbeitsplätze
bei den Bildungsveranstaltern
geschaffen werden!
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