www.pinterest.de-stbauer38259
de.pinterest.com-stbauer38259-pins
instagram.com-stbauer38259
www.youtube.com
facebook.com-stbauer38259
twitter.com-stbauer38259
myspace.com-308731774
Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Sonntag, 5. Mai 2019

Rechtsanspruch: Bildungssubventions- anstatt verfassungswidriges Fachkräftezuwanderungsgesetz, da die Funktionsmigration entwürdigend ist und die Würde des Menschen unantastbar ist!!!

Für diejenigen,
die auf 
ihre Funktion 
als Arbeitskraft
reduziert werden,
um sie ausbeuten
und sich 
durch die
 elitäre Arbeitgeberschaft 
an ihnen 
bereichern zu können
ist die Funktionsmigration,
so wie sie 
im Vorfeld 
schon bei den 
sog.:"Gastarbeitern"
betrieben wurden ist,
entwürdigend 
und damit verfassungswidrig!    
Wer einen  
Asylantrag stellt
und die Kriterien
 eines noch 
zu schaffenden
generalisiertem europäischem
Asylrechts erfüllt,
in dem 
aufgelistet ist,
mit welcher Lebenssituation,
 in der man
 ja selbst 
auch nicht 
leben möchte,
 kann man 
sich solidarisieren,
sollte eine 
Staatsangehörigkeit bekommen
 und sollte
 nicht Bürger
 zweiter Klasse sein!
Wenn die 
elitäre Arbeitgeberschaft 
Fachkräfte braucht,
dann muß man
 den Arbeitslosen
aus dem 
verfassungsmäßig garantiertem Recht 
auf Chancengleichheit heraus
 den Rechtsanspruch
 auf ein 
Bildunbgssubventionsgesetz zubilligen,
damit die Arbeitslosen 
vor Ort 
nicht mehr 
durch die 
kriminellen Machenschaften
 aus dem 
jeweiligem Fallmanagement heraus,
 um ihre 
verfassungsmäßig garantierten Rechte
 betrogen werden können!
Dann haben sie,
für alle Zukunft,
mehr als 
genug Fachkräfte!!!

Rechtsanspruch: Das Einstellen von Strafverfahren, darf ausschließlich nur durch die gerichtsstandsrelevante Justiz erfolgen!


Samstag, 4. Mai 2019

Thank you for visit my Blog @ eu-de-bw-tuebingen-biberach-steinhausen_a_d_rottum-88416

 eu-de-bw-tuebingen-biberach-steinhausen_a_d_rottum-88416
Thank you for your interest!   
Best regards to
 eu-de-bw-tuebingen-biberach-steinhausen_a_d_rottum-88416
-----------------------------
----------------------------

Die öffentlichen Haushalte sind nicht dafür da, damit die feudal-föderalistischen, elitär-bourgeoisen, pseudodemokratischen Minderheiten, in den oberen Zehntausenden, sich daran bereichern können!

Weder direkt 
durch Aktienanteilshabe,
 noch indirekt 
durch Aufträge, 
die zur Deckung
 des Bedarfs
der öffentlichen Haushalte,
 durch die 
öffentlichen Haushalte
vergeben werden. 
Man hat
 allen Bedarf
 der öffentlichen Haushalte,
 der vom Grad
 der verantwortlichen Tätigkeit,
 für die
 gemeinnützige Tätigkeit
 geeignte ist, 
auch durch 
gemeinnützige Tätigkeit
 zu decken. 
Dies hat man
 auch bis hin
 in die Verdingungsordnung 
für Bauleistungen,
 per Gesetz
 sicher zu stellen.

Donnerstag, 2. Mai 2019

Zum Nachteil der Opfer und zum Vorteil der Tatbeteiligten und Täter, nicht nur, in den Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, will man Wahrheitsfindung unterbinden, in dem man die Internetdienstanbieter zur verfassungswidrigen Zensur im Internet, nötigt, gängelt, zwingt und erpreßt!!!

Zensur findet nicht statt!!!
Wenn ein Vermieter
sich einem Mieter
entledigen will,
dann muß er
eine Räumungsklage
 gegen den
Mieter durchsetzen
und damit
einen Wahrheitsbeweis
durch ein
Gerichtsurteil erbringen!
Und genauso
hat man
das auch
mit dem Recht
auf freie Meinungsäußerung
 im Internet
zu handhaben! 

Daraus resultierende Konsequenz:
§-195-STGB:
 Existenzgefährdende Beleidigung
durch Zensur
"Wer Internetinhalte Uploadfiltert,
oder löscht, oder Accounts löscht,
ohne Wahrheitsbeweis
durch ein Gerichtsurteil,
oder amtsrichterliche Verfügung,
landet für mindestens
drei Jahre im Knast!"

Mittwoch, 1. Mai 2019

Assange-Kampagnen, nichts als willkürliche Machtdemonstration aus der heraus ein Exempel statuiert werden soll, trotzdem er sich in Wirklichkeit nichts vor zu werfen hat! Ohne Beweise keine Auslieferung an die USA!!!

https://de.wikipedia.org/wiki/Julian_Assange
Allein die Tatsache,
 daß die USA
es nötig haben
gegen den/die Manning
Beugehaft zu betreiben,
ist hier
schon Beweis
mehr als genung,
daß die USA
nicht beweisen können,
daß sich
der Assange aktiv
an der Beschaffung
der Informationen
beteiligt hatte!
Denn nur dann
hat die USA
das Recht
den Assange
zu verurteilen.
Nicht aber
wenn er
ohne sein
weiteres dazu Tun
die Information
von dem/der Mannning
zugespielt bekommen hat!
Denn der Assange
ist als Zivilist
 kein Geheimnisträger,
sondern der/die Manning
als Militärangehörige/r!!!
Die USA 
können den Beweis 
nicht erbringen,
daß der Assange 
sich aktiv
 an der Informationsbeschaffung 
beteiligt hatte,
also ist auch 
eine Auslieferung 
an die 
USA rechtswidrig!
Wenn sich
das herausstellt,
daß er wirklich
eine Vergewaltigung
begangen hat,
dann muß
das auch Konsequenzen
 nach sich ziehen.
Das hat allerdings
nichts mit
den Vorwürfen
zu tun,
die aus
den USA
gegen ihn
erhoben werden!
Es kann
ja auch sein,
daß diese Vergewaltigungsvorwürfe
 eine gezielte
 Koampagne sind,
um sieen Person
gezielt zu diskreditieren!
In Zuge
des realexistierendem,
totalitaristisch-polizeistaatlichem Revisionismus,
will man hier
gezielt suggerieren,
der Assange hätte sich
allein schon
durch die Tatsache,
daß er die Informationen
veröffentlicht hatte
etwas vor zu werfen!
Das ist nicht der Fall!
Dann dürfte er
kein Zivilist,
sondern dann müßte er
 in irgendeiner Form
Geheimnisträger sein!
Zum Beispiel
als Militärangehöriger!
Und das ist er ncht!
Er ist als Zivilist
kein Geheimnisträger
und hat das Recht
alles auf zu greifen,
zu verwerten
und zu verwenden,
was ihm zugespielt,
 oder ohne sein
eigenes weiteres
dazu Tun
zugänglich gemacht wird!
Erst wenn er
sich selbst aktv
an der Informationsbeschaffung beteiligt,
zum Beispiel
in eine militarisierte
Zone(192.168.0.0) eindringt
und damit
ist nicht
allein nur
ein Militärnetzwerk gemeint
sondern alle Netzwerke,
in denen er
kein autorisierter User ist!
Zum Beispiel,
alles an Ämtern,
Behörden,
Dienststellen,
öffentlichen Haushalten,
Firmen,
aber auch
die Netzwerke
und Rechner
von privaten Personen,
erst dann hat er
 eine Straftat begangen!
Und nicht allein
schon dadurch,
 daß er
etwas veröffentlicht
 was er sich selbst
 nicht auf
illegalem Wege
beschafft hat,
 sondern ihm
von einem Geheimnisträger,
 in diesem
konkretem Fall
 einem Militärangehörigem
zugespielt wurden ist.
Aber auch
wenn ein
Geheimnisträger selbst
Informationen veröffentlicht,
mit der Zielsetzung,
 im übergeordnetem
Öffentlichem Interesse,
zum Beispiel
 Straftaten auffliegen
zu lasssen,
hat er Straffrei
davon zu kommen,
da er
diese Informationen,
im übergeordnetem
öffentlichem Interesse,
 öffentlich zugänglich
gemacht hat!
Und dazu
braucht man
kein extra
EU-Whistleblowergesetz,
in dem
einem Whistleblower
 x-beliebig viele
"alternative Kanäle"
zugestanden werden,
sondern hierzu
kann er
alles nutzen
was Internetdienstanbieter
an sozialen Netzwerke
und HTML-Servern
und so weiter
zur Verfügung stellen!
Diese "alternative Kanäle",
die einem
zukünftigem Whistleblower
 aus dem
 EU-Whistleblowergesetz
 zugestanden werden,
dienen nur
der Tatsache,
daß man
verhindern will,
daß brisante Informationen
 publik gemacht
werden können!
Allein durch
die Tatsache,
daß man
aus dem
EU-Whistleblowergesetz heraus,
einem zukünftigem Whistleblower,
eine Vielzahl
angeblich "alternativer Kanäle" anbietet,
ist hier schon
zur Genüge
der Offenbartungseid
abgelegt worden,
daß man
die Uploadfilter
nicht allein
nutzen will,
um Urheberrechtsschutz
zu betreiben!!!
Sondern man will
jeden x-beliebigem
Bürger unterbinden
 sich mit Fakten
und Tatsachen,
Schriftstücken,
die er
aus Ämtern
und Behörden
zugesandt bekommt,
an die Öffentlichkeit
 wenden kann,
 darauf aufmerksam
machen kann,
 um sich
zur Wehr
setzen zu können!
 Der private Bürger
ist kein Geheimnisträger!
Und somit
 kann er sich
 mit allem
was er
sich nicht
auf illegalem
Wege beschafft hat
 auch uneingeschränkt
 und auch ohne
 nur im Geringstem
irgendetwas einschwärzen,
 oder unlesbar
 machen zu müssen,
 an die
Öffentlichkeit wenden
und kann dazu
 alles nutzen
 was die Inetrnetdienstanbieter
an sozialen Netzwerken,
HTML-Servern, usw.
zur Verfügung stellen!!!   
Denn das Einzigste
 was einem Whistleblower,
der brisante Informtionen,
veröffentlichen will,
um damit
zum Beispiel
Verbrechen auffliegen
zu lassen,
an denen sich
 die Tatbeteiligten
und Täter
mit unter
auch mal
aufhängen können,
wenn sie das
nicht verhindern können,
das Leben 
retten kann,ist die
maximalst mögliche
und weitestgehendste Öffentlichkeit,
an die 
er sich 
mit den Informationen 
wenden kann!
Und das
 will man
mit dem
EU-Whistleblowergesetz,
in Kombination
mit dem Uploadfiltergesetz,
 das ja angeblich
 nur dem Urheberechtsschutz
dienen soll,
unterbinden und verhindern!!!
Und damit findet
unter Mißbrauch
des Überbaus
in Brüssel,
ein massiver Angriff
auf die Bürger-,
Menschen-
und Freiheitsrechte statt,
um polizeistaatlich-totalitarstische Willkür
 gegen den
ganzen Rest
der Bevölkerung
 durch setzen
zu können! 
Allein die Kombination
aus dem
EU-Whistleblowergesetz
 und dem Uploadfiltergesetz,
 das angeblich nur
dem Urheberrechtsschutz
dienlich sein soll,
ist hier schon
 zur Genüge
der Beweis dafür,
daß nicht nur
der Überbau in Brüssel,
sondern hier auch
 der Überbau
auf der Bundesebene,
nicht zuletzt auch,
in Ermangelung
eines dualen
Willensbildungsprozeßes ermöglicht,
gezielt mißbraucht
werden soll,
um totalitaristische,
polizeistaatliche Willkür
gegen den Rest
der 75%
der Bevölkerung
durch zu setzen,
 zugunsten der Täter
 und Tatbeteiligten
 in den
immer gleichen Tätergruppierungen,
 7-8-9% der Bevölkerung,
obere Zehntausende,
7-8-9% der Bevölkerung,
rechtsaußen,
7-8-9% der Bevölkerung,
linksaußen,
und 2-3-4%
der Bevölkerung,
religiöse Extremisten,
um den
restlichen 75%
 der Bevölkerung
die Möglichkeit
entziehen zu können,
sich gegen Willkür
und Willfährlichkeit
 auch vort Ort
zur Wehr
setzen zu können!
Hier ist auch
 der Beweis angetreten,
 aus welchem
Grunde man,
 das verbrecherische Chineische Regim,
 mit Hilfe
 dieser asozialen Aussenpolitik,
 seit Jahrzehnten
künstlich am
Leben hält!
Nicht um Demokratie
 für die
Chinesische Bevölkerung
herbei zu führen,
was ja
schon längst
hätte stattfinden müssen,
sondern um gezielt
eine Legitimation
dafür zu schaffen,
 hier bei uns
den Bürgern schleichend
und kontinuierlich,
systematisch sämtliche
ihrer Bürger
und Freiheitsrechte,
Stück für Stück
 nehmen und entziehen
zu können!
Kann der Bürger
sich wehren,
in dem
er sich
 an die Öffentlichkeit
 wenden kann,
im Zuge
seins Rechts
auf freie Meinubgsäußerung,
in Form
von Tatsachenberichten
zur Wahrung
seiner Interessen,
müssen sich
im Sinne
einer Wahrheitsfindung,
 Staatsraison, Strafverfolgungsbehörden
und Justiz,
 an Fakten
und Tatsachen halten
und können
nicht mehr
über Tatsachen
und Fakten
hinweg täuschen
und Wahrheitsfindung
 zugunsten der Täter
und Tatbeteiligten,
nicht nur,
  in den
oberen Zehntausenden,
rechtsaußen, linksaußen
und den Extremisten
in den Religionsgemeinschaften,
 verhindern und unterbuinden!
 ------------------------------------------------
 Unter dem Vorwand des angeblichem Urheberrechtsschutzes, will man totalitaristische und polizeistaatliche Willkür, unter Mißbrauch des Überbaus in Brüssel, gegen den ganzen Rest der 75% der Bevölkerung durch setzen!


  Eu-Whistleblowing-Gesetz: Das übergeordnete, öffentliche Interesse und der Versuch, das verfassungswidrige Uploadfiltern mit allen Mitteln, gegen die breite Masse der Bevölkerung durchzusetzen!

Selbst die Eigentümer eines Urheberrechts, müßten eigentlich ein Interesse daran haben, daß Inhalte nur durch Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil, gelöscht, oder uploadgefiltert werden dürfen!

Die Beweismittelsicherung durch Vorratsdatenspeicherung, die Peer to Peer-Börsen und das verfassungswidrige EU-Uploadgesetz, unter dem fadenscheinigem Vorwand des angeblichem Urheberrechtschutzes!

Verfassungsklage: Rechtsanspruch auf Schutzrecht duch die § des STGB, auf Schutz vor "existenzgefährdender Beleidigung", durch das "Unterbinden der Interessenwahrung"

Verfassungsklage: Verfassungswidrige Gesetzeslage § 24 des UrhG





Seitenstatistik-2019-04

Thank you for visit my Blog @ eu-de-nrw-arnsberg-ennepe_ruhr_kreis-witten-58455-westfalenstraße-18

eu-de-nrw-arnsberg-ennepe_ruhr_kreis-witten-58455-westfalenstraße-18
Thank you for your interest!   
Best regards to
 eu-de-nrw-arnsberg-ennepe_ruhr_kreis-witten-58455-westfalenstraße-18
-----------------------------
---------------------------

Irgendwann haben Sie einmal zu oft verhindert, daß die Täter und Tatbeteiligten, nicht nur in den oberen Zehntausenden, rechtsaußen und linksaußen, Konsequenzen ihres Tun und Handelns, zu spüren bekommen!!!


Montag, 22. April 2019

Antidemokratische Umtriebe durch gezielte Antiklientelpolitik, um die Wähler ganz gezielt, den ebenfalls antidemokratischen Extremisten rechtsaußen und linksaußen in die Hände zu treiben!


Angriff auf das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Chancengleichheit! DGB-Forderung: Steuermilliarden für Weiterbildung nicht für ALG2-Regelsatzempfänger und Langzeitarbeitslose, sondern für die, die schon Arbeit haben und in Kurzarbeit sind!!!

Die einzigste Chance 
die der 
arbeitslose Bürger hat
aus dem Teufelskreislauf:
"Keine Qualifikation 
= keine Arbeit,
keine Arbeit 
= keine Qualifikation!",
aus zu brechen 
ist die Qualifikation 
und Weiterbildung,
die ihm 
durch die 
Gesetzeslage unabwendbar 
und unabdingbar
 zugesichert werden muß!!!
Diese Forderung
des DGB
muß verfassungswidrig sein 
und muß 
vom Verfassungsgericht
 in Karlsruhe 
unterbunden werden,
 da sie gegen
 das verfassungsmäßig
 garantierte Recht 
auf Chancengleichheit verstößt.
Der Arbeitslose
und insbesondere Lanzeitarbeitslose
 hat in Ermangelung
keine Chance, 
den einen Arbeitsplatz
 zu bekommen,
den es 
auf zehn 
Arbeitslose gibt,
weil er 
um das verfassungsmäßig 
garanteierte Recht 
auf Chancengleichheit 
betrogen wird,
in dem 
man ihm
 beinahe zwanzig 
Jahre lang,
die Weiterbuildung
die er beantragt
 regelrecht strafrechtrlich 
relevant verweigert 
und muß 
die Möglichkeit 
an einer Weiterbildung
teil nehmen 
zu können 
erst durch Strafanzeige 
und Öffentlichkeitsarbeit
 in Form 
eines Tatasachenberichts
 zur Wahrung 
seiner Inetressen
 im  Inetrnet,
nach über 
12 Jahren Arbeitslosigkeit,
  regelrecht erzwingen,
um sie dann 
durch den freiraum
zur Willkür
und Willfährlichkeit,
 der Fallmanagerin 
und des Fallmanagements,
dadurch sabotiert 
zu bekommen,
in dem man
 einen Mehrbedarf 
in Höhe 
von 300-450€ 
für eine Mietkaution
für eine 
planungssichere Unterkunft
unter dem 
Motto verweigert,
"wir wollen
 ja gar nicht,
daß Sie 
da hin fahren"!!! 
 Beweisbare 
und nachweisbare Tatsache!!!
Nur wenn das 
gleiche Quantum
für alle gleich 
garantiert ist,
legitmiert sich 
die Tastsache,
daß diejenigen,
mit dem 
höherem Pensum
aus diesem 
gleichem Quantum 
mehr heraus 
holen können!
Das ist
 in der 
vorherschenden Rechtslage,
 im Status Quo 
nicht möäglich,
da vor Ort
 die Entscheidungsgewalt
über die Finazierung
einer beantragten Weiterbildung,
  in Ermangelung 
eines Bildungssubventionsgesetz
 beim Fallmanagement
und der/dem 
jeweiliogem Fallmanager liegt,
die weder starfrechtlich,
noch zivilrechtlich 
und auch 
die verantwortlichen 
Vorgesetzten disziplinarrechtlicht 
nichts und niemanden 
zu fürchten haben,
da sie sich
 zum Einen 
darauf verlassen können,
daß der Arbeitslose 
im Zuge 
kaum eine 
Chance hat
 einen Anwalt
 zu finden 
der gegen 
das Klüngelchen
 vor Ort 
vorgehen wird
und sich 
mit den 
oberen Zehntausenden,
den zahlungskräftigen Klienten
der elitären Arbeitgeberschaft,
 vor Ort
 anlegen will,
und auch 
die Täter 
und Tatbeteiligten 
in den Strafverfolgungsbehörden
und der Justiz
 haben nichts
 und niemanden 
zu fürchten!
Wenn jemand
 Arbeit hat,
dann hat 
der Arbeitgeber 
in diese Arbeitnehmer
 hinein zu investieren
und diese Mitarbeiterinvestition 
nicht auf 
die Steuerzahler 
ab zu wälzen!
 Ist ein Bürger 
in der Lebenssituation,
aus der heraus 
er in 
Arbeit ist
dann muß,
wenn sich 
das überhaupt 
legitimieren soll,
sich die Höhe 
der zweckgebundenden 
finanziellen Zuwendung
für Weiterbildung
 für diese Lebensituation
 am Gesamjahresnetto
dieses Bürgers 
der Arbeit hat, 
bemessen 
und darf nicht 
an der Frage
 festgemnacht werden,
ob der Betrieb 
in dem 
er arbeitet 
 genug Arbeit hat,
oder Kurzarbeit 
angemeldet hat!
Wenn er ohnehin
 eine sehr 
hohen Stundenlohn 
oder Gehalt bekommt,
legitimiert es sich nicht,
daß dieser Bürger
in dieser Lebenssituation
 überhaupt noch etwas
 aus dem Bundessubventionsgesetz 
zugebilligt bekommt!
Wenn er 
zum gesetzlichen 
Mindestkompensationszahlungssatz arbeitet,
dann sollte er 
in einem 
festgeschriebenem Umfang 
aus diesem Bildungssubvemntionsgesetz
 etwas erhalten. 
In zwei-drei 
Stufen gestaffelt,
sollte sicher 
gestellt werden,
daß diejenigen 
die ohnhin 
gut verdienen
 auch nichts 
aus diesem Subventionsgesetz 
erhalten werden!
 Der Bundesgesezgeber 
muß durch 
das Verfassungsgericht 
in Karlsruhe 
in die Pflicht 
genommen werden, 
in Form 
eines Bildungssubventionsgesetz
 sicher zu stellen, 
daß gleiches Recht 
für alle 
gleich gilt
 und für 
jede Lebenssitualtion 
in der sich 
ein Bürger 
befinden kann,
 klare Rechtsansprüche 
über die Höhe
 der Steuermittel
für Weiterbildung
die ihm zustehen
garantiert werden!
Genauso verfassungswidrig
 da gegen
den Verfassungsmäßig
 garantierten Grundsatz
 der Chancengleichheit
muß es sein,
wenn auf
der eineen Seite
die elitäre Arbeitgeberschaft,
 Milliardebn von Steuermitteln
 als Subvention erhaklten,
in dem man
 ihnen die Hälfte
 des Stundenlohns
dazu bezahlt,
auf der
anderen Seite
 aber die
 dringend benötigte
 Weiterbildung nicht
bezahlt wird,
mit der
der Arbeitslose
in die Lage
 versetzt werden kann,
 den einen
 Arbeitsplatz zu bekommen,
den es
auf zehn
Arbeitslose gibt,
bei dem er
bis zum Renteneintritt
 etwas zum Bruttosozialprodukt
bei tragen kann!
Verfassungsrechtlich betrachtet
muß der
arbeitslose Bürger
das recht haben,
das die Arbeit
 die zum Bruttosozialprodukt
 bei trägt
 als Ziesetzung
anvisiert wird
und nicht
der Aufstockerlohn
und die Hälfte
 des Stundenlohns
aus Steuermittel
und damit Milliarden
 von Steuergelder
 für die
elitäre Arbeitgeberschaft
 in die Oberschicht
 der Gesellschaft subventioniert,
 anstatt diese Milliarden
 von Steuermitteln
 zu nhemen
und in
die Unterschicht
 der Geselllschaft
 in Form
eines Bildungssubventionsgesetz
 zu investieren,
so daß
auf dem Weg
als positiver Zusatzeffekt
 auch noch
millionnen von Arbeitsplätze
 bei den Bildungsveranstaltern
 geschaffen werden!

Seitenstatistik-2019-kw-16