www.pinterest.de-stbauer38259
de.pinterest.com-stbauer38259-pins
instagram.com-stbauer38259
www.youtube.com
facebook.com-stbauer38259
twitter.com-stbauer38259
myspace.com-308731774
Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Montag, 15. Dezember 2014

Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil

Ein vorläufiges Urteil,
zum Zwecke des Wahrheitsbeweis
durch Gerichtsurteil,
in dem Fall, 
daß die Strafverfolgungsbehörden,
den mutmaßlichen Täter,
der Veröffentlichungen im Internet
nicht ermitteln kann.
Durch Antrag auf Wahrheitsbeweis
durch Gerichtsurteil,
in der Rechtsantragsstelle
des jeweiligen Amtsgerichtes vor Ort,
muß der Bürger, 
nach dem er eine Anzeige erstattet hat
und die jeweilige Staatsanwaltschaft dies bestätigt hat,
mit der jeweiligem Geschäftsnummer der Staatsanwaltschaft,
das Recht auf Wahrheitsbeweis
durch (vorläufiges)Gerichtsurteil haben,
daß die Justiz, auch ohne,
das der mutmaßliche Täter 
überführt werden kann,
für den Fall das genug Beweismittel,
Nachweismöglichkeiten
und/oder Zeugenaussagen,
vorliegen,
dem Bundesbürger zubilligen muß.
Der Bürger hat in einer Vorverhandlung,
die Nachweismöglichkeiten
 und die Beweismittel,
oder auch Zeugenaussagen,
der jeweiligen Amtsrichterin
dem jeweiligem Amtsrichter, vorzulegen,
damit dann, nach dieser Vorverhandlung,
durch das Amtsgericht entscheiden werden kann,
ob die Beweismittel, Nachweismittel
und Zeugenaussagen ausreichend sind,
damit es zu einer Hauptverhandlung kommen kann,
auch ohne,
daß die Strafverfolgungsbehörden,
den mutmaßlichen Täter überführen können,
damit der Bürger dann,
wenn er in der Hauptverhandlung,
durch Wahrheitsbeweis
durch vorläufiges Gerichtsurteil,
zu seinem Recht gekommen ist,
mit diesem Wahrheitsbeweis
durch vorläufiges Gerichtsurteil,
bei den Internetdienstanbietern,
das Verbreiten und Veröffentlichen der Unwahrheit,
zum jeweiligen Bundesbürger,
durch das Berufen auf diesen Wahrheitsbeweis
durch vorläufiges Gerichtsurteil,
untersagen kann.
Hier findet keine Verurteilung
eines mutmaßlichen Täters statt,
der nicht ermittelt werden kann,
sondern hier wird dem Bürger
die rechtstaatlich einwandfreie Möglichkeit zugebilligt,
sich durch diesen Wahrheitsbeweis,
 durch dieses vorläufige Gerichtsurteil,
gegen eine falsche Darstellung der Person
und damit gegen die Verletzung 
der Persönlichkeitsrechte,
rechtstaatlich einwandfrei zur Wehr zu setzen!
Nur durch ein derartiges Prozedere,
kann man auf der einen Seite
dem verfassungsmäßig garantiertem Recht
auf freie Meinungsäußerung
auf der einen Seite gerecht werden
und dem Recht,
nicht falsch dargestellt zu werden,
auf der anderen Seite!
Alles andere ist ein Angriff
auf die verfassungsmäßig garantierten Bürger-,
Menschen- und Freiheitsrechte!

Wahrheitsfindung muß ein
Menschen-,Bürger-
und Freiheitsrecht sein!!! 
Keine Menschenrechtsverletzung,
keine Bürgerrechtsverletzung,
und keine Freiheitsrechtsverletzung
kann mit der Ausrede der "Wahrheitsfindung",
legitimiert und gerechtfertigt werden!!!!

Die freie Meinungsäußerung,
zur Wahrung der Interessen,
seitenweise im Internet,
Namen, Personen, Fakten
und Tatsachen,
von Jedermann,
für Jedermann,
über Jedermann.

Viva la libertad!!
No paseran!!!
Nichts wird vergessen!!!
Nehmt eure Freiheitsrechte wahr,
solange ihr noch welche habt!!!
Mit allem was Recht und Gesetz hergibt!
Alle Rechtsansprüche maximalst
und weitestgehend ausschöpfen!
Nichts scheut das Ungeziefer(außer den Beamten!) mehr,
als das Licht der Öffentlichkeit!!!
Asozial sind hier definitiv,
einzig und allein,Täter,
die anderen den Mund verbieten wollen!!
Keinen Fußbreit den Faschisten,Rassisten
und Linkstotalitaristen!!
All set to go!!!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.