Wenn man 
aus dem Überbau 
in Brüssel 
heraus schon sagt,
daß es verwerflich ist 
die Sicherhietsverfahrung 
nachträglich anzusetzen,
dann muß man 
meiner Meinung nach 
aber auch,
so konsequent sein 
und den Richterinnen 
und Richtern,
in Europa 
explizit vorzuschreiben,
ab wann sie 
keinen Ermessensspielraum 
mehr haben 
und zwangsläufig 
die Sicherhietsverwahrung 
ansetzen müssen!   
Dies hat spätestens,
alle Delikte,
 Straftaten und Verbrechen,
 zu tangieren,
aus denen heraus die,
oder der Bürger,
in der EU,
um sein Recht 
auf körperliche Unversehrtheit
und um sein Recht 
auf Leben,
aber auch
 was alle Arten 
der Freiheitsberaubung
und sein Recht 
auf Schutz 
vor Nachstellung, 
Nötigung, usw.,
gebracht wird.
Über 21 Jahre alt 
und das dritte Mal,
wegen einer 
der genanten Straftaten  
 vor der Justiz,
muß hier 
zu dieser Konsequnez führen,
aber auch 
die einmalige Tat,
die von der Qualität her 
ausreichend sein muß.
Aktuelles Beispiel,
 ist hier,
 zum Beispiel,
 der Terror,
der von Rechtsradikalen 
gegen die Flüchtlingspolitik 
betrieben wird. 
Aber auch im Vorfeld 
sind ja 
rechtsradikale Gruppierungen
und auch 
nicht erst 
seit den "Dönermorden"
 bekannt dafür,
daß ihnen 
die Rechtslage 
egal ist
und sie sich 
notorisch und latent,
auch insbesondere
 durch Übergriffe
 und so weiter,
 darüber hinweg setzen.
Hier sollte der Täter,
nachdem er 
verurteilt wurden ist
und die reguläre Haftstrafe 
abgesessen hat
und dann 
in die Sicherheitsverwahrung
 überstellt wurden ist,
erst dann 
wieder auf die Menschheit 
losgelassen werden,
wenn drei Gutachter
 unabhängig von ein ander,
zu dem Schluß 
gekommen sind,
daß von dem Täter,
keine Gefahr 
mehr ausgeht! 


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