Für diejenigen,
die auf 
ihre Funktion 
als Arbeitskraft 
reduziert werden,
um sie ausbeuten
und sich 
durch die
 elitäre Arbeitgeberschaft 
an ihnen 
bereichern zu können 
ist die Funktionsmigration,
so wie sie 
im Vorfeld 
schon bei den 
sog.:"Gastarbeitern"
betrieben wurden ist,
entwürdigend 
und damit verfassungswidrig!    
Wer einen  
Asylantrag stellt
und die Kriterien
 eines noch 
zu schaffenden
generalisiertem europäischem
Asylrechts erfüllt,
in dem 
aufgelistet ist,
mit welcher Lebenssituation,
 in der man
 ja selbst 
auch nicht 
leben möchte,
 kann man 
sich solidarisieren,
sollte eine 
Staatsangehörigkeit bekommen
 und sollte
 nicht Bürger
 zweiter Klasse sein!
Wenn die 
elitäre Arbeitgeberschaft 
Fachkräfte braucht,
dann muß man
 den Arbeitslosen
aus dem 
verfassungsmäßig garantiertem Recht 
auf Chancengleichheit heraus
 den Rechtsanspruch
 auf ein 
Bildunbgssubventionsgesetz zubilligen,
damit die Arbeitslosen 
vor Ort 
nicht mehr 
durch die 
kriminellen Machenschaften
 aus dem 
jeweiligem Fallmanagement heraus,
 um ihre 
verfassungsmäßig garantierten Rechte
 betrogen werden können!
Dann haben sie, 
für alle Zukunft,
mehr als 
genug Fachkräfte!!!
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