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zum Thema:
- Überbau-BRD
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Dienstag, 25. Juni 2024
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Gerade weil
alle Bürger
ein Recht
auf Leben haben,
kann es
nicht sein,
daß diejenigen,
die ihren
Gesundheitszustand
selbstverschuldet
herbeigeführt haben,
denjenigen ,die das
nicht getan haben,
die Spenderorgane
wegnehmen können!!!
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A/B Wartelistenselektion
muß Rechtsanspruch
der breiten Masse
der Bevölkerung
an der Basis
der Gesellschaft sein!!!
Europaweit!!!
Die A/B Wartelistenselektion
trägt dafür Sorge,
daß Patienten
die ihren
Gesundheitszustand
selbstverschuldet
herbeigeführt haben,
den Patienten
die ihren
Gesundheitszustand
nicht selbstverschuldet
herbeigeführt haben,
nicht mehr
die Spenderorgane
wegnehmen werden!!!
Patienten auf der
B-Warteliste,
die ihren
Gesundheitszustand
selbstverschuldet
herbeigeführt haben,
werden erst dann
Spenderorgane erhalten,
wenn alle Anderen,
die auf der
A-Liste stehen,
weil sie ihren
Gesundheitszustand
nicht selbstverschuldet
herbeigeführt haben,
Spenderorgane
erhalten haben!!!
Damit ist es
egal ob täglich
im Bundesgebiet 2-3,
oder 20-30
versterben werden,
weil sie kein
Spenderorgan erhalten!!!
Es werden ausschließlich
Patienten sein,
die ihren
Gesundheitszustand
selbstverschuldet,
durch Drogenkonsum,
Saufen, Rauchen,
Freßsucht,
oder was
auch immer,
herbeigeführt haben!!!
Und damit
dann auch selbst
Schuld an ihrem
Tod sind!!!
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Organspendeanimation
durch Vergütung!!!
Jeder der einen
Organspendeausweis hat,
erhält aus dem
Gesundheitsministerium
eine Einmalzahlung
von #####,-€!!!
Was kostet
ein Patient,
pro Monat,
der in Ermangelung
eines Spenderorgans
an technischen Geräten
künstlich am Leben
gehalten werden muß???
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Sie haben
die breite Masse
der Bevölkerung
an der Basis
der Gesellschaft,
am Anfang des
Willensbildungsprozesses
durch das
Favoritisieren von
Problemlösungsvorschläge,
ein zu binden!!!
Erst dann
ist beweisen,
daß sie
im Sinne
der breiten Masse
der Bevölkerung
an der Basis
der Gesellschaft
handeln!!!
Auch die
Widerspruchslösung
in den anderen
EU-Ländern,
wird durch die
elitären Minderheiten
gegen den Willen
der Bevölkerung
an der Basis
der Gesellschaft
betrieben!!!
Auch in den
anderen EU-Ländern
wurde die
Widerspruchslösung
ohne ein Referendum,
durch die
elitären Minderheiten,
gegen den Willen
der breiten Masse
der Bevölkerung
an der Basis
der Gesellschaft
durch gesetzt!!!
Wenn die
breite Masse
der Bevölkerung
an der Basis
der Gesellschaft
am Anfang des
Willensbildungsprozesses,
im Gegensatz
zum Referendum
am Ende
des Willensbildungsprozesses
lediglich ja,
oder nein,
aus verschiedenen
Problemlösungsvorschlägen
wählen kann,
zum Beispiel:
Widerspruchslösung,
oder Vergütungslösung
+ A/B-Wartelistenselektion,
oder wie bisher,
usw., usw.,
da ja hier
bei uns
in der BRD
ein Zurückdelegieren
der Entscheidungsgewalt
nicht verfassungskonform wäre,
eine legitime
Abstraktion dessen,
was aus der
breiten Masse
der Bevölkerung
an der Basis
der Gesellschaft
akzeptiert wird!!!
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Gegen was alles
müssen die Bürger
denn dann
noch ständig
"Widerspruch"
einlegen,
damit man
sich nicht
vergreifen kann,
am Eigentum,
am Recht
und an den
Rechtsansprüchen???
Wie weit
darf man
sich denn
dann vergreifen,
an den
Rechtsansprüchen,
dem Recht
und dem Eigentum
der Bürger,
wenn sie
nicht ständig
gegen dieses
und jenes
und welches
und was
auch immer,
Widerspruch
einlegen???
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Der EUGH
hat festzustellen,
daß eine
Widerspruchslösung
in allen EU-Ländern,
auch in denen,
die diese
Widerspruchlösung
bereits haben,
nur dann
legitim ist,
wenn sie durch
ein Referendum
durch die
breite Masse
der Bevölkerung
an der Basis
der Gesellschaft
bestätigt wurden ist!!!
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Damit die
Organe dann,
wie im Fall
"Göttingen"
nur an die
"oberen
Zehntausenden"
verteilt werden!!!
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nicht mehr ohne
Konsequenzen bleibt,
weil die
breite Masse
der Bevölkerung,
an der Basis
der Gesellschaft,
weil sie ein
Recht auf Leben
und körperlicher
Unversehrtheit haben,
einen Rechtsanspruch
auf eine forensische
Beweismittelvergleichsdatenbank
hat,
mit derer
diese Täter
und Tatbeteiligten
überführt werden
könnten!!!
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Wenn Nazi-
und SED-Regime
Ärzte
durch die
Bank weg,
nicht ohne
massivste
Konsequenzen
davon gekommen
wären,
würde sich heute
niemand mehr
"Hausarzt",
sondern nur noch;
und ausschließlich
nur noch
"Allgemeinmediziner"
nennen!!!
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Es ist langsam,
aber sicher,
an der Zeit!!!
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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
was Recht
und legitim ist,
was gemacht wird
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet!
Eine Trennung
von Staat
und Kapital,
kann es nur
auf demokratischem
Wege geben!
Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit
ist Grundvoraussetzung
für einen Sozialstaat!
Die Kapitalismuskritik
verliert in einer reaktionären,
totalitaristisch-polizeistaatlichen
Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,
jedwede Glaubwürdigkeit
und hat in einer
demokratischen Umgebungsvariable
einen wesentlich
höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß
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