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Das einzige
verfassungskonforme
Motiv für die
nicht-freiwillige
gemeinnützige Tätigkeit
ist die kontinuierliche,
gemeinnützige Tätigkeit
für langzeitarbeitslose
Bürgergeldempfänger
durch 120 Stundenauflage,
damit sie körperlich
und geistig
nicht weiter
zurückfallen!!!
Nicht die
kurzzeitig Arbeitslosen
und auch nicht
die Flüchtlinge
können in
die Pflicht
genommen werden,
sondern nur die,
die am längsten
Arbeitslos sind,
unabhängig vom
Geburtsdatum!!!
Da die Finanzämter
die Steuermittel
zuvor erst
eintreiben müssen,
von denen dann
der Bedarf
der nicht-kommerziellen
Haushalte,
durch Auftragsvergabe
an die elitäre
Arbeitgeberschaft,
gedeckt werden kann,
die sich dann
daran bereichern,
Sozialversicherungsabgaben
und Steuern von
Steuergeldern entrichtet
die zuvor
durch die
Finanzämter eingetrieben
werden mußten,
muß dieser
volkswirtschaftliche
Mißstand,
durch das
Einführen der
kontinuierlichen,
gemeinnützigen
Tätigkeit
für langzeitarbeitslose
Bürgergeldempfänger durch
120 Stundenauflage,
bereinigt werden!!!
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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
was Recht
und legitim ist,
was gemacht wird
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet!
Eine Trennung
von Staat
und Kapital,
kann es nur
auf demokratischem
Wege geben!
Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit
ist Grundvoraussetzung
für einen Sozialstaat!
Die Kapitalismuskritik
verliert in einer reaktionären,
totalitaristisch-polizeistaatlichen
Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,
jedwede Glaubwürdigkeit
und hat in einer
demokratischen Umgebungsvariable
einen wesentlich
höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß
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