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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Mittwoch, 14. Oktober 2015

Flüchtlinge gegen ALG2-Empfänger und ALG2-Empfänger gegen Flüchtlinge gegeneineander auszuspielen???Asozialer und armseliger geht es doch nicht mehr!!!

 
Warum um alles in der Welt
 führt man nicht die 120 Stundenauflage 
für ALG2-Empfänger ein???
Nichtnur wenn es 
um die Flüchtlingshilfe geht,
beim Erstellen 
von Erstaufnahmelagern
vor Ort
und auch im weiterem Verlauf,
was z.B: auch die Betreuung 
von Flüchtlingen angeht,
sondern auch 
weit darüber hinaus
sollte man generell 
die öffentlichen Haushalte 
in die Pflicht nehmen,
den regulär anfallenden Bedarf,
wenn er vom Grad 
der verantwortlichen Tätigkeit her 
dafür in Frage kommt,
mit Hilfe
 der ALG2-Empfänger
 zu decken,
die am längsten 
arbeitslos sind.
Ich als ALG2-Empfänger 
wäre froh 
wenn ich 120 Stunden
gemeinnützige Tätigkeit  
jeden Monat machen könnte!!!
Man sollte den Rechtsanspruch 
darauf verwirklichen,
daß der ALG2-Empfänger,
für die Zeit 
in der er  
keine reguläre Arbeit
in einem regulärem Betrieb findet,
sich in den öffentlichen Haushalten,
den eingetragenen Vereinen
und karritativen Organisationen,
in Form 
der gemeinnützigen Tätigkeit,
bis zu 120 Stunden,
zu je 1,50€/h Mehraufwand,
0,75€/h Qualifizierungsbaustein
und das was die Monatskarte kostet,
geteilt durch 120 Stunden.
Für die,
die das freiwillig wollen,
ab dem ersten Tag
 des ALG2-Bezugs
und die Planstellen,
die sich im Laufe 
der Zeit entwickeln,
bei den Betreibern 
der gemeinnützigen Tätigkeit,
die nicht von den Freiwilligen besetzt werden,
werden dann 
von denen besetzt 
die am Längsten arbeitslos sind 
und in die Pflicht 
in Form der 120 Stundenauflage 
genommen werden.
 Auf 4000 ALG2-Empfänger,
fallen 800 gemeldete Arbeitsplätze 
durch die Arbeitgeber.
Warum räumt man
 den verbleibenden 3200 ALG2-Empfängern
 nicht die Möglichkeit ein,
die Zeit sinnvoll 
durch Weiterbildiung,
Qualifikation
und gemeinnützige Tätigkeit zu nutzen?
Mit jedem Schein mehr 
in der Bewerbungsmappe,
wächst die Warscheinlichkeit 
auf einen Arbeitsplatz 
und die Warscheinlichkeit,
das sich ein Arbeitgeber findet,
der mit dem arbeitslosem Bundesbürger,
Geld verdienen kann,
weil er mit den
 gesammelten Scheinen
 in der Bewerbungsmappe,
nicht nur 
einen moderaten Stundenlohn
 wert ist,
sondern auch 
bis zum Renteneintritt,
zum Bruttosozialprodukt 
etwas beitragen kann!!!







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