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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Freitag, 15. März 2019

Eu-Whistleblowing-Gesetz: Das übergeordnete, öffentliche Interesse und der Versuch, das verfassungswidrige Uploadfiltern mit allen Mitteln, gegen die breite Masse der Bevölkerung durchzusetzen!

Wer im übergeordneten,
öffentlichem Interesse handelt,
 in dem er/sie,
obwohl er/sie 
keine private Person,
sondern zur 
Geheimhaltung verpflichtet,
geheimhaltungsrelevante Invormation/en 
auf jedem
x-beliebigem HTML-Server
und/oder auch parallel,
in jedem x-beliebigem 
sozialem Netzwerk veröffentlicht,
mit der Zielsetzung 
ein Verbrechen,
ein Delikt, 
eine Straftat 
zu verhindern,
resp. auffliegen 
zu lassen,
hat trotz 
der Veröffentlichung,
dieser ansonsten 
geheimhaltuingsrelevanten Information
und trotzdem,
daß er kein
 privater Bürger ist,
sondern zur Geheimhaltung 
verpflichtete Funktion ausübt,
zum Beispiel 
als Beamter,
Polizeibeamter, Kriminalbeamter, 
Staatsanwalt, Richter, 
Rechtsanwalt, Gutachter, 
Arzt, usw.
 straffrei und ohne 
strafrechtliche Konsequenz,
zu bleiben,
da er 
im übergeordnetem 
öffentlichem Interesse handelt,
in dem 
er eine Verbrechen,
eine Straftat,
ein Delikt,
druch diese 
Veröffentlichung verghindert,
oder auffliegen läßt! 
Man braucht also 
keinem sog.
"Whistleblower" irgendwelche 
x-beliegbig viele 
alternative Informatonskanäle 
zur Verfügung stellen 
an die er
 sich wenden kann!
Ganz im Gegenteil!
Hier ist
der Beweis angetreten,
daß man
mit diesem Gesetz
im Zusammenspiel
mit dem Uploadgesetz,
genau das Gegenteil
 erreichen will!
Nur die maximalst
 mögliche Öffentlichkeit
 ist die Lebensverssicherung
von der/demjeinigen
die/der Täter
auffliegen läßt
in dem
er sich
mit Fakten
und Tatsachen
an die
 Öffentlichkeit wendet!
Und diese
maximalste Öffentlichkeit
 wollen diese Täter
 in diesen
Tätergruppierungen unterbinden,
in dem sie
 Uploadfilter etablieren wollen,
 Spamzensur, usw.
 gegen die
breite Masse,
 dem ganzen Rest
der 75%
 der Bevölkerung
 durch setzen wollen!
Er hat 
das Recht,
das sein Verhalten 
straffrei bleibt,
selbst wenn er 
nicht als
 privater Bürger handelt, 
der ja ohnehin
 das Recht hat,
da er ja
 keinerlei Geheimnisträger ist,
sich mit 
jedem Schreiben,
das er
 von einem Amt, 
Behörde, 
Dienststelle,
oder sonstwoher bekommt,
auf der Suche
nach Zeugenaussagen,
zu relevanten Personen
zum Zeitgeschehen,
Foto zur Person,
Vorname, Nachname,
Sraße, Hausnumer,
Postleitzahl, Wohnort,
Fakten und Tatsachen
  zur Person
an die Öffentlichkeit 
zu wenden
und dieses einzuscannen
und auch 
ohne irgendetwas
 in diesem Schreiben  
einschwärzen zu müssen,
dieses auf jeden 
x-beliebigem HTML-Server
und in 
jedem x-beliebigem 
sozialem Netzwerk 
zu veröffentlichen,
da er ja 
kein kommerzieller 
Berichterstatter ist,
der eine
kommerzielle Berichterstattung,
für eine
komemrzielle Zeitung,
ein kommerziellen Radiosender,
oder kommerziellen 
Fernsehsender betreibt!!!
Wenn man nun
vom Gesetzgeber
den Internetdienstanbieter
in die Pflicht 
nehmen will,
im Zuge 
des Uploadfiltergesetzes
den Inhalt 
der hochgeladen 
werden soll
 darufhin zu prüfen, 
ob er gegen 
irgebndeinen Rechtsanspruch
 von irgendjemandem 
verstoßen könnte,
dann findet hierdurch 
ein Verfassungsbruch statt,
gegen das verfassungsmäßig
 garantierte Recht
"Zensur fidnet nicht statt"!!!
Den erst 
durch ein Wahrheitsbeweis 
druch ein Gerichtsurteil
kann die Frage
 geklärt werden,
 ist dieser Inhalt 
wirklich rechtswidrig!
Und das auch
 wenn er eigentlich 
geheimhaltungspflichtig wäre
und von jemandem
 veröffentlicht wird,
der eigentlich 
eine geheimhaltungspflichtige
 Funktion ausübt!
In Ermangelung
eines dualen Willensbildungsprozeß
 können diese hochgradig
verfassungswidrigen Gesetze,
egal aus welchem
Überbau heraus
auch immer,
zugunsten der Täter
und Tatbeteiligten, 
  in den
immer gleichen Tätergruppierungen,
7-8-9% der Bevölkerung
in den
oberen Zehntausenden,
 7-8-9% der
Bevölkerung rechtsaußen,
7-8-9% der
Bevölkerung linksaußen
und 2-3-4% der Bevölkerung,
Extremisten in
den Religionsgemeinschaften,
gegen die
breite Masse
der restlichen
75% der Bevölkerung
durchgesetz werden,
damit sich
der Bürger
nicht mehr
zur Wehr
setzen kann
gegen Willkür
und Willfährlichkeit
 derer er
 vor Ort,
nicht nur
aus diesen
Tätergruppierungen heraus
gegen ihn betreiben,
 ausgeliefert ist! 



 
Allein die Tatsache,
daß dieses Gesetz 
überhaupt existent ist,
ist schon,
im Zusammenspiel 
bei dem 
es nicht
 um Urheberechtsschutz geht,
ein Offenbarungseid
der darin besteht,
daß man totalitaristische 
polizeistaatliche Willkür etablieren 
und gegen die 
restlichen 75% 
der Bevölkerung 
durchsetzen will,
damit sich 
nicht nur 
der Geheimnisträger,
sondern auch 
kein anderer 
Bürger mehr 
mit Tatsachen 
und Fakten 
an die Öffentlichkeit 
wenden kann! 

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