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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Montag, 17. Juni 2019

Stromausfall Südamerika, der Beweis für die Notwendigkeit einer Einspeiseberechtigung ins öffentliche Stromnetz,...

https://www.instagram.com/p/By0YNRLA9FS/
...zur Kompensation 
des Eigenbedarfs, 
für öffentliche-, gewerbliche-
und private Haushalte,
durch Strom 
der in Eigenleistung  
erzeugt wird.
Hier wird 
durch eine 
dezentrale Einspeisung
 vieler kleiner Erzeuger
und Kleinsterzeuger
ein redundantes 
und weitestgehendst
ausfallsicheres Stromnetz geschaffen!
Auch emissionsfreie Stromerzeugung
 in Eigenproduktion
 zur Kompensation
 des Eigenbedarfs
wird damnit gefördert
und wird
einen wesentlich höheren
prozentualen Anteil
aus machen
da jeder
 öffentliche Haushalt,
jeder gewerbliche Haushalt,
aber auch
eine hohe Anzahl
an privaten Haushalten
die Möglichkeiten,
die sie
vor Ort haben,
alternativen Strom
zu erzeugen
wesentlich besser
 nutzen können!
 Von der
technischen Seite her
müßte es
möglich sein,
so wie man
bei der Stromversorgung,
straßenzügeweise Verteilerkästen installiert,
so müßte man
auch den
umgekehrten Weg
gehen können
und genauso
in umgekehrter Richting 
den Strom,
der in den
einzelnen privaten-, gewerblichen-
und öffentlichen Haushalten
erzeugt wird
zusammenfassen können!
Jeder private-, gewerbliche-
und öffentliche Haushalt
der ein Interesse
 an einer Einspeisung
zur Kompensation
 des Eigenbedarfs hat
 muß den Rechtsanspruch
druch den Überbau
in Brüssel
 europaweit vereinheitlicht haben
und bekommt
nicht nur
einen Stromzähler
der den
Strom erfaßt,
der verbraucht wird,
sondern auch
einen Stromzähler
 der den
Strom erfaßt,
 der eingespeißt wird.
So daß nur
der Differenzbetrag
 vom Stromlieferanten
 in Rechnung gestellt
 werden kann.
Wenn man sich
 das Stromnetz wie
einen Eimer
voll Wasser vorstellt
und es werden
 5 Glas
Wasser herausgenommen
aber auf der
 anderen Seite
zwei Glas Wasser
wieder nachweisbar
durch den Stromzähler
 der zum
Beispiel auch
genauso wie
der Verbrauchszähler
durch Wireless-LAN
in Echtzeit
ausgelesen werden kann,
hinein gefüllt,
dann können
 auch nur
die drei Glas
 Wasser in Rechnung
gestellt werden!
Durch die Echtzeiterfassung
kann man
dann auch
in der
webbasierten Veröffentlichung
wenn man sich
mit Benutzername
und Paßwort
 beim Stromdienstanbieter einloggt, 
verfolgen was man
bisher verbraucht
und eingespeißt hat.
Bei der Jahresendabrechnung
 darf man halt
 nicht mehr
Strom erzeugt haben,
 als über
das Jahr hinweg
 verbraucht wurden ist!
Relativieren wird sich
die kostenpflichtige Installation
 eines Einspeisezählers
durch den Stromlieferanten,
der per Gesetz
dazu verpflichtet wird,
 da ja
die Menge
des Stroms
der in Eigenleistung
erzeugt werden kann
diese Kosten wieder
in einem
zumutbarem Zeitrahmen
decken muß.
Da ein einzelner
privater Haushalt
als kleinst Erzeuger
nicht eine Strommenge
 erzeugen kann,
die direkt
und unmittelbar
 wieder ins Stromnetz
 zurückgespeißt werden kann,
müssen also
vor Ort
in einer Art
"Einspeisecluster"
so viele
private, gewerbliche
und die
dezentralen Stromerzeugungsstandorte
der öffentliche Haushalte,
zusammengefaßt werden,
sodaß sich
in Gesamtsumme, 
in diesem Cluster
die Einspeisung
technisch verwirklicht
werden kann!
Natürlich müssen
 die Stromnetzbetreiber
 die anfallenden Kosten
 die entstehen
auf Grund
der Tatsache,
 daß diese Einspeisecluster
erstellt werden müssen
irgendwie wieder
herein bekommen,
was sich warsheinlich
auf die Höhe
der Anschlußgebühr
 für diese Einspeisezähler
auswirken werden wird.
Es sei denn
man würde
 das vorhandene Stromnetz,
als auch
die noch
zu schaffenden Einspeisecluster,
 da diese
monopolistische Resourcen sind,
zurück in
die Hände
 der jeweiligen
öffentlichen Haushalte geben,
die dann
auch Planstellen
 für die
gemeinnützige Tätigkeit
schaffen können,
um den Bedarf
der vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit
für gemeinnützige Tätigkeit
geeignet ist,
darüber zu decken.
Nur wenn
ein derartiger Rechtsanspruch
gegen den Willen
der elitären Minderheiten
zugunsten der
breiten Masse
 der Bevölkerung
 druchgesetzt werden kann
können die Bürger
vor Ort
die Möglichkeiten
zur alternativen Stromerzeugung
voll ausschöpfen
und auf
dem Wege
nichtnur den Wegfall
des Atomstroms,
sodnern auch
den Wegfall
des Kohlestroms kompensieren! 
In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der elitären Minderheiten,
gegen die
restlichen 75%
der Bevölkerung,  
eine derartige Einspeiseberechtigung
 verhindert werden!

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