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Das ist
nicht nur
bei unter
60 Jährigen,
nicht der Fall!
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Die Hospitalisierungsrate
und nicht
die Zahl
der Neuinfektionen
ist ausschlaggebend!
Da ja auch
die Genesenen,
die Geimpften
und Geboosterten
mit getestet
werden müssen,
da ja
von ihnen
das gleiche Fremdgefährdungspotential
aus geht
wie von Ungeimpften,
da sie ja
in den
gleichen Umgebungsvariablen
das gleiche Quantum
an Viren
auf nehmen
und in den
gleiche Umgebungsvariablen
das gleiche Quantum
an Viren
auch wieder
ab geben,
ist ausschließlich
die Hospitalisierungsrate
und nicht
die erfaßten
Neuinfektionen ausschlaggebend!
Da die Mehrzahl
der Infektionen
die hospitalisiert
werden müssen
unter 60 Jahre liegt,
kann ein Impfzwang
und eine Impfpflicht,
wenn sie überhaupt
verfassungskonform ist,
nicht für unter
60 Jährige gelten.
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Von einer
ungeimpften Person
geht weder kurz-,
mittel-, noch langfristig
ein ausreichend hohes
Fremdgefährdungspotential aus,
aus dem heraus
eine Impfpflicht
und ein
Impfzwang verfassungskonform
und zumutbar wäre.
Selbst mittel-,
und langfristig betrachtet,
was die Belastung
des regulärem
Krankenhausbetrieb angeht,
legitimiert sich
die Impfpflicht
und der
Impfzwang nicht
und schon
gar nicht für
unter 60 Jährige,
da die Offiziellen
und Verantwortlichen
nicht kurzfristig
und unmittelbar
damit konfrontiert werden,
sondern mehr als
genug Zeit
seit dem Gutachten
aus dem Jahre 2012,
bis hier
und heute hatten
und auch hier
und heute
noch haben,
um die Mehrbelastung
des regulärem Krankenhausbetrieb
durch Ausweichunterbringungsmöglichkeiten
für Covid19 Infizierte
weitestgehendst zu minimieren
auch ohne einen
verfassungswidrigen Impfzwang
und eine
verfassungswidrige Impfpflicht
gegen die
breite Masse
der Bürger
durch zu setzen.
Selbst wenn es
ein bißchen
billiger wäre,
die Bürger
unter Zwang
zu Impfen,
als Covid19-Ausweichuntzerbringungsstationen
ein zu richten,
darf ein Impfzwang
und eine Impfpflicht
daraus resultierend
nicht verfassungskonform sein.
Verfassungskonform kann
und darf eine Impfpflicht
und ein Impfzwang
nur dann sein,
wenn es nicht
um Geld geht,
weil es
ein bißchen
billiger ist,
sondern nur
wenn es
wirklich um Leben
und Tod geht!
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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet!
Eine Trennung
von Staat
und Kapital,
kann es nur
auf demokratischem
Wege geben!
Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit
ist Grundvoraussetzung
für einen Sozialstaat!
Die Kapitalismuskritik
verliert in einer reaktionären,
totalitaristisch-polizeistaatlichen
Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,
jedwede Glaubwürdigkeit
und hat in einer
demokratischen Umgebungsvariable
einen wesentlich
höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß
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