Rawhide |
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...weil dem Bürgergeldempfänger
nicht auf
diktiert wird,
wo, bei wem
und auf
welchem Wege,
er die
120 Stunden-Auflage
zu erfüllen hat!!!
Die gemeinnützige Tätigkeit
ist ein
reiner Pragmatismus
und hat nichts
mit einem
polizeistaatlich, totalitaristischem,
links-, rechts-,
oder religiosextremistischem,
dogmatistischem Obrigkeitsstaatsrevisionismus
zu tun!!!
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Die freiwillige
gemeinnützige Tätigkeit:
Die Bürgergeldempfänger
müssen den Rechtsanspruch
darauf haben,
den öffentlichen Haushalt
in die
Pflicht nehmen
zu können,
ähnlich wie das
bisher der
Fall war,
2-3 Jahre
auf 5 Jahre,
ihnen 120 Stunden/Monat
gemeinnützige Tätigkeit
zu zu billigen!
2,-€/Stunde Mehraufwandsentschädigung,
1,-€/Stunde Guthabenkonto
Qualifikation und Bildung,
Das was
eine Monatskarte
vor Ort kostet,
74,-€/120Stunden = 0,62€/Stunde,
= 3,62€/Stunde.
###########
Die gemeinnützige Tätigkeit
in Form einer
120 Stunden Auflage:
Das Register
der Betreiber
der gemeinnützigen Tätigkeit,
beim öffentlichen Haushalt:
Alle Betreiber
der gemeinnützigen Tätigkeit
im Einzugsgebiet
des jeweiligen
öffentlichen Haushalts,
werden in einem
Register erfaßt.
Die Anzahl
der freien
und besetzten Planstellen
in den
Fachabteilungen, Projektgruppen
tagesaktuell erfaßt.
Erst wenn dauerhaft,
über drei
Monate hinweg,
festgestellt wird,
daß es,
abzüglich der
10-15% Headroom-Planstellen,
mehr freie Planstellen,
als Bürgergeldempfänger gibt,
die freiwillige
gemeinnützige Tätigkeit machen,
werden die Bürgergeldempfänger
in die
Pflicht genommen
sich 120 Stunden
nützlich zu machen,
die unabhängig
vom Geburtsdatum
am längsten
arbeitslos sind.
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Der Stichtag/Monat
an dem
der Bürgergeldempfäger
der in der
Auflage ist,
nachweisen muß,
daß er 120 Stunden
etwas nützliches
getan hat:
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Planstellen gemeinnützige Tätigkeit:
Aller anfallender Bedarf,
der nicht
kommerziellen Haushalte,
öffentliche Haushalte,
karitative Organisationen,
eingetragene Vereine,
gGmbH´s und gUg´s,
der vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit,
für die
gemeinnützige Tätigkeit
geeignet ist.
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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
was Recht
und legitim ist
was gemacht wird
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet!
Eine Trennung
von Staat
und Kapital,
kann es nur
auf demokratischem
Wege geben!
Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit
ist Grundvoraussetzung
für einen Sozialstaat!
Die Kapitalismuskritik
verliert in einer reaktionären,
totalitaristisch-polizeistaatlichen
Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,
jedwede Glaubwürdigkeit
und hat in einer
demokratischen Umgebungsvariable
einen wesentlich
höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß
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