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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Sonntag, 14. Juli 2024

USA: Weil er gegen die Harris keine Chance hat, eine selbst inszenierte "False Flag Operation", die schief gelaufen ist und bei der die Ohrverletzung nicht eingeplant war???




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  • Bisherige Beiträge 

    in diesem Blog 

    zum Thema:

    • USA
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Der Täter

 hat einzig aus 

dem Tatmotiv

 heraus gehandelt,

die zweite Amtszeit

 der Demokraten 

im Weißen Haus, 

mit allen Mitteln,

zu unterbinden!!!

Hätte der Täter 

wirklich in 

Tötungsabsicht 

gehandelt,

 wäre die 

Zielperson 

jetzt tot!!!

Allein die 

Tatsache,

daß die 

Hausdächer 

in der 

Umgebung 

nicht durch 

die Sicherheitsdienste 

abgeriegelt wurden sind,

ist schon Beweis 

mehr als genug,

daß es sich 

um eine 

selbst inszenierte  

"False Flag Operation"

gehandelt hat, 

die schief 

gelaufen ist,

 bei der

 die Ohrverletzung

 nicht eingeplant war

und bei 

der es

ausschließlich Tote 

und Verletzte 

im Publikum 

geben sollte!!!

Der Täter 

war registrierter 

Wähler der 

Republikaner!!!

Auch wenn er 

parallel dazu 15,-$

an die Demokraten
 gespendet hatte!
Beides kann 
in Täuschungsabsicht 
geschehen sein!!!
In jedem Fall 
wußte der Täter, 
daß er 
mit diesem 
Anschlag
den Republikanern hilft 
und nicht 
den Demokraten!!!
Und das,
selbst wenn 
das kein 
Pseudoanschlag
 gewesen wäre
 und die Zielperson 
wirklich tot
 gewesen wäre!!!
Denn dann hätte 
der republikanische 
Nachfolgekandidat/in 
den Einzug
 ins weiße 
Haus geschafft!!! 

Aus welchem 

Motiv heraus 

sollte er

den republikanischen 

Kandidaten 

töten wollen??? 

Der Täter 

ist 60 Km 

von Bethel nach 

Butler gefahren,

hat dann dort 

vor Ort festgestellt,

daß das Hallendach 

auf dem 

benachbartem 

Grundstück

 nicht durch

 den Sicherheitsdienst

abgeriegelt wurden ist

und hat dann 

kurzentschlossen 

den Tatentschluß gefaßt 

diesen Anschlag

 zu verüben??? 

Das Tatmotiv

ist nicht  

Tötungsabsicht 

gewesen,

sondern ein

Pseudoattentat,

damit die Wahl 

nicht verloren geht!!! 

Wenn dieser 

Täter wirklich 

in Tötungsabsicht 

gehandelt hätte,

 hätte 8 Mal 

auf den Rumpf 

der Zielperson geschossen,

 da dies 

die größtmöglichste 

Angriffsfläche ist 

und damit 

die tödliche 

Trefferwahrscheinlichkeit,

am größten ist!!!

Warum sollte ein 

politischer Gegner 

den Republikanern 

diesen Gefallen tun???

Auf Grund der 

Altersdiskriminierung

gegen den derzeitigen

Präsidenten

kann es sein,

daß die Harris 

nominiert wird,

gegen die 

der Trump 

wesentlich weniger

 Chancen hat!

Nicht die 

Demokraten

 haben diesen 

destruktiven, 

kontraproduktiven 

Irrsinn,  

dieses Attentat 

nötig,

sondern die 

Republikaner!!!

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Relevante Beiträge in diesem Blog:

Donnerstag, 4. Juli 2024


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 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist,

was gemacht wird
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

und hat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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