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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Mittwoch, 15. Mai 2019

Wer den Überbau in Brüssel dazu mißbraucht, um ein totalitaristisch-polizeistaatlches Regim, wie in China zu installieren, treibt die Wähler in die Hände der anti-europäischen Rechtspopulisten!!!


Die Antiklientelpolitik
und damit 
die antidemokratischen Umtriebe,
der größeren, gemäßigten 
feudal-föderalistischen,
elitär-bourgeoisen,
pseudodemokratischen Volksparteien,
die diese 
im Zuge 
des realexistierendem
totalitaristisch-polizeistaatlichem Revisionismus
und in Ermangelung
betreiben können,  
treibt die Wähler 
gezielt in die Hände
 der ebenfalls
 antidemokratischen Extremisten 
rechtsaußen und linksaußen!
Sie können sich
die Bürger-,
Menschen-
und Freiheitsrechte
nicht mehr leisten,
aus denen heraus
 der Bürger
 die Möglichkeit hat,
isch gegen Willfährlichkeit
 und Willkür
 vor Ort
zur Wehr
setzen zu können
und darum
stiften sie selbst
zum Beispiel
die fanatisch-extremistisch-totalitaristischen
Tätergruppierungen,
7-8-9% der
Bevölkerung rechtsaußen,
7-8-9% der
Bevölkerung linksaußen
und 2-3-4%
der Bevölkerung
in den Religionsgemeinschaften,
dazu an
Anschläge, usw.
zu verüben,
um eine Leguitmation
dafür zu schaffen,
der breiten Masse
 der Bevölkerung,
den restlichen 75%
der Wahlberechtigten,
zugunsten der
7-8-9% der Bevölkerung
 in den oberen Zehntausenden
sämtliche ihrer Bürger-,
Menschen-
und Freiheitsrechte,
 Stück für Stück
 schleichend und kontinuierlich
 nehmen und in Abrede
stellen zu können,
damit der Bürger
sich gegen Willkür
 und Willfährlichkeit
 vor Ort
nicht mehr
zur Wehr
setzen kann!
Sie freuen sich
über jeden Anschlag
der verübt wird,
 egal von
welcher Seite her
 auch immer,
weil sie das
 dann aufgreifen können
und sich
 immer mehr
und mehr an
 Freiräumen zur Willkür
und Willfährlichkeit
 genehmigen können
und den Bürgern  
 immer mehr
und mehr
die Möglichkeit
entziehen können,
sich zur Wehr
setzen zu können!!!
Zum Beispiel
sollen mit der
Hassposting-Zensur-Masche,
die sie sich
einfallen lassen,
die Internetdienstanbieter
zur Zensur
gegen den Bürger
 genötigt werden,
damit Inhalte
der Bürger
gelöscht werden,
obwohl sie jurtistisch
und rechtlich
einwandfrei sind!
Wenn der
eine Bürger,
sich über
 die Verhaltensweisen
 eines anderen Bürgers,
beschwert,
Namen und Personen,
die relevant sind
zum Zeitgeschehen, Fakten
und Tatsachen,
 zur Wahrung
der Interessen,
im Zuge
 des verfassungsmäßig
 garantiertem Recht
auf freie Meinungsäuerung,
 auf einer Internetseite,
oder mit Hilfe
 der Plattform,
die die
 sozialen Internetmedien
 zur Verfügung stellen,
dann ist
 das noch lange
 kein "Hassposting",
wird aber
 von den Verantwortlichen
 bei den Internetdienstanbieter
"vorsorglich" gelöscht!
Und das
obwohl es
gegen keinerlei Rechte,
der beim Namen
 genannten Person verstößt!
Genauso wird
mit dem Uploadfiltergesetz
und dem Whistleblowergesetz
der Offenbarungseid abgeleistet,
daß man
 den Überbau
 in Brüssel
 ganz gezielt
 mißbrauchen will,
um sich der
totalitaristisch-polizeistaatlichen Willkür,
des verbrecherischen
Chinesischem Regims
an zu nähern! 
Wer sich
von der inkonsequenten
und damit
asozialen Aussenpolitik
gegenüber dem
 verbrecherischem Chinesischem Regim,
das gar nicht
 daran denkt
zu demokratisieren
und das wäre
das Einzigste,
was das Einbinden
in die Wirtschaftskreisläufe
 legitimieren könnte,
nicht verabschieden kann,
hat den
antieuropäischen Rechtspopulismus
 zu verantworten!!!

 ------------------------------------------------
 Unter dem Vorwand des angeblichem Urheberrechtsschutzes, will man totalitaristische und polizeistaatliche Willkür, unter Mißbrauch des Überbaus in Brüssel, gegen den ganzen Rest der 75% der Bevölkerung durch setzen!


 Eu-Whistleblowing-Gesetz: Das übergeordnete, öffentliche Interesse und der Versuch, das verfassungswidrige Uploadfiltern mit allen Mitteln, gegen die breite Masse der Bevölkerung durchzusetzen!

Selbst die Eigentümer eines Urheberrechts, müßten eigentlich ein Interesse daran haben, daß Inhalte nur durch Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil, gelöscht, oder uploadgefiltert werden dürfen!

Die Beweismittelsicherung durch Vorratsdatenspeicherung, die Peer to Peer-Börsen und das verfassungswidrige EU-Uploadgesetz, unter dem fadenscheinigem Vorwand des angeblichem Urheberrechtschutzes!

Verfassungsklage: Rechtsanspruch auf Schutzrecht duch die § des STGB, auf Schutz vor "existenzgefährdender Beleidigung", durch das "Unterbinden der Interessenwahrung"

Verfassungsklage: Verfassungswidrige Gesetzeslage § 24 des UrhG





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